Neue Luzerner Zeitung Online
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anwendungsbestimmungen und rechtliche Hinweise
1. Anwendungsbereich
Die Neue Luzerner Zeitung AG betreibt unter www.luzernerzeitung.ch sowie unter www.zugerzeitung.ch, www.nidwaldnerzeitung.ch, www.obwaldnerzeitung.ch, www.schwyzerzeitung.ch und www.urnerzeitung.ch, nachfolgend luzernerzeitung.ch genannt, ein Onlineportal.
Auf den Plattformen können Werbeanzeigen geschaltet werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, ergänzend zur Vertragsurkunde (Auftragsbestätigung oder Vertrag) und zur aktuellen Preisliste das Vertragsverhältnis und damit den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen im Bereich e-advertising zwischen luzernerzeitung.ch und e-advertising-Kunden (nachfolgend Kunde genannt). Die Vertragsurkunde gilt als verbindliche Vereinbarung zwischen vorgenannten Parteien für alle Werbeschaltungen auf den Portalen von luzernerzeitung.ch und deren Newsletters. Mit Vertragsantrag und -abschluss werden diese AGB anerkannt. Handelt es sich beim Kunden um eine E-Commerce-Partnerschaft oder Vermittler/Agenturen von E-Advertising, so kommen die AGB's im Vertrag für E-Commerce-Partner und Vermittler/Agenturen kumulativ zur Anwendung.
2. Rechte und Pflichten von luzernerzeitung.ch
2.1. Allgemeine Regelungen
luzernerzeitung.ch kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen. luzernerzeitung.ch kann sein Angebot bzw. seine Dienstleistungen jederzeit weiterentwickeln und in angemessener Weise anpassen. Solche Anpassungen gelten nicht als Vertragsänderung. Die Angemessenheit einer Anpassung - z.B. im Rahmen einer Umgestaltung des Portals - wird vermutet. Wird luzernerzeitung.ch von einem Dritten die rechtswidrige Nutzung der Dienstleistung durch einen Kunden angezeigt, oder besteht der Verdacht bzw. stellt luzernerzeitung.ch eine rechts- oder vertragswidrige Nutzung fest, so kann luzernerzeitung.ch das rechtswidrige Verhalten den zuständigen Behörden melden, den Kunden verwarnen, zur vertragsmässigen Nutzung anhalten, die Dienstleistung sofort und für unbestimmte Zeit aussetzen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Schadenersatz und weitere Ansprüche von luzernerzeitung.ch bleiben vorbehalten.
Folgende Inhalte werden auf luzernerzeitung.ch nicht geduldet und gegebenenfalls mittels rechtlicher Massnahmen unterbunden:
- Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB).
- Pornografische Schriften, Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 197 Ziff. 1 und 3 StGB.
- Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB.
- Anleitung oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten oder dessen anderweitige Förderung.
- Unerlaubte Glücksspiele.
- Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.
- Verbreiten von Inhalten, die in irgendeiner Form der Bundesverfassung der Schweizer Eidgenossenschaft widersprechen oder vom Gesetzgeber generell verboten sind.
2.2. E-Advertising
2.2.1. Allgemein
luzernerzeitung.ch erbringt gegenüber dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den Konditionen der Werbeangebote. luzernerzeitung.ch stellt dem Kunden für die Werbeangebote die Preise gemäss den Konditionen auf luzernerzeitung.ch.ch in Rechnung, sofern keine schriftliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde. luzernerzeitung.ch hat jederzeit das Recht, Werbebuchungen ohne Begründung abzulehnen. luzernerzeitung.ch behält sich weiter vor, vom Kunden zum Zwecke der Werbeschaltung überlassene Werbemittel wegen des Inhalts, der Herkunft, der Form, der technischen Qualität oder wegen der Website, auf die verlinkt wird, nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen und zurückzuweisen. Gleiches gilt, wenn die Werbemittel oder die Website, auf welche verlinkt wird, gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen verstossen oder deren Schaltung für luzernerzeitung.ch oder die Unternehmen, deren Werbeflächen luzernerzeitung.ch vermarktet, unzumutbar sind.
Die Zurückweisung wird dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde ist in diesen Fällen berechtigt, luzernerzeitung.ch eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/oder der Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln. Geht dieser Ersatz nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung der ursprünglich vereinbarten Fristen bei luzernerzeitung.ch ein, so behält luzernerzeitung.ch den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt.
luzernerzeitung.ch kann die Schaltung eines Werbemittels vorübergehend unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, auf die der mit der Werbung verbundene Hyperlink verweist. Der Kunde wird über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmässigkeit darzulegen und zu beweisen. luzernerzeitung.ch kann anbieten, das Werbemittel durch ein alternatives Werbemittel und/oder durch einen Hyperlink auf eine andere Website zu ersetzen. Die Mehrkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, luzernerzeitung.ch entscheidet darüber. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Ein Werbemittel kann auch nachträglich noch zurückgezogen oder abgelehnt werden, wenn der Vermarktungspartner, auf dessen Webpage die Schaltung erfolgt ist bzw. erfolgen soll, der Veröffentlichung widerspricht. In diesem Fall hat luzernerzeitung.ch keinen Anspruch auf Vergütung und der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
luzernerzeitung.ch bleibt frei, seine Werbeangebote jederzeit zu ändern, Preisänderungen vorzunehmen oder sie ganz oder teilweise aus dem Angebot zu entfernen. Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Werbemittel müssen sich von der Darstellung von der Webseite von luzernerzeitung.ch unterscheiden und dürfen nicht den Eindruck erwecken, redaktionell von luzernerzeitung.ch erstellt worden zu sein. Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, welche in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Sonderformate und -werbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch luzernerzeitung.ch möglich.
2.2.2. Werbeauftrag
Ein Werbeauftrag im Sinne der vorliegenden AGB ist ein Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.Ein Vertragsschluss erfolgt in der Regel unter der folgenden Buchungskondition (Abweichungen können im Einzellfall schriftlich vereinbart werden):
- Das Mindestbuchungsvolumen beträgt CHF 500 pro Auftrag / CHF 500 pro Platzierung.
- Ein Rückzug des Werbeauftrages muss 5 Arbeitstage vor Kampagnenbeginn schriftlich mitgeteilt werden (E-Mail an Verkaufsabteilung luzernerzeitung.ch ausreichend).
2.2.3. Vertragsabschluss
Vorbehältlich entgegenstehender, individueller Vereinbarungen kommt der Vertag grundsätzlich nur zustande durch das schriftliche Angebot zum Vertragsschluss durch den Kunden, entweder durch Zusendung oder Faxen des ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsformulars, eines Auftragstextes oder durch E-Mail und die Annahme des Auftrages durch luzernerzeitung.ch/Publicitas durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend). Erteilt eine Werbeagentur den Auftrag, entscheidet luzernerzeitung.ch, mit wem der Vertrag abgeschlossen wurde, ob mit der Werbeagentur oder mit dem Kunden und teilt dies auf der Auftragsbestätigung mit. Die Werbeagentur ist auf Anfrage verpflichtet, luzernerzeitung.ch das Mandat nachzuweisen. Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Kunden (Inserenten) innerhalb eines Werbeauftritts bedürfen stets der zusätzlichen, schriftlich geschlossenen Vereinbarung
2.2.4. Terminverschiebung
Die schriftliche Verschiebung eines vereinbarten Werbeaufschaltungs-Zeitpunktes ist nur möglich bis drei Werktage (das heisst bis 14:00 Uhr) vor dem zunächst vereinbarten Insertionstermin und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten. Für den neuen Insertionszeitpunkt gelten die jeweils aktuellen Konditionen und Preise, die im Internet veröffentlicht sind.
2.2.5. Gewährleistung
luzernerzeitung.ch gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Es ist dem Kunden jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm und damit eine vollkommen fehlerfreie Werbeschaltung sicherzustellen. Die Gewährleistung für unwesentliche Fehler ist ausgeschlossen.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch:
- die Verwendung einer nicht geeigneten Soft- und/oder Hardware zur Darstellung (z.B. Browser) des Users oder des Internet Dienstleisters, oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern), oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des Werbemittels dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt.
Es besteht kein Gewährleistungsanspruch, wenn:
- der Mangel durch vom Kunden eingereichte mangelhafte Vorlagen verursacht wurde, oder
- wenn Störungen vorliegen, die aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des Kunden sowie der Kommunikationswege vom Kunden zu den Servern von luzernerzeitung.ch bzw. der Server der Unternehmen, deren
Werbeflächen luzernerzeitung.ch vermarktet, entstehen.
Bei Cost-per-Mill Platzierungen (CPM) garantiert luzernerzeitung.ch eine Unter- oder Überlieferung von bis zu 10% vom gebuchten Media-Wert. Massgebend ist das Ad-Management System von luzernerzeitung.ch. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung wird luzernerzeitung.ch versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des Kunden entspricht.
Hat der Ausfall des Ad-Servers keinen Einfluss auf die Ad-Impressions, so kommt die beschriebene Regelung nicht zur Anwendung, da die garantierte Medialeistung und nicht der Zeitraum massgebend ist. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb der ursprünglich gebuchten Insertion bzw. nach Verlängerung des Insertionszeitraumes entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Ausserhalb seines Herrschaftsbereiches trägt luzernerzeitung.ch nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf einen der Server von luzernerzeitung.ch. Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server von luzernerzeitung.ch liegen, sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden (Redirect-Verfahren) und der Kunde luzernerzeitung.ch das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem Server des Kunden bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt luzernerzeitung.ch keine Gewährleistung und keine Haftung für die Auslieferung der Daten über das Internet sowie auch nicht bezüglich der sich daraus ergebenden weiteren Risiken, wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und Beschaffenheit des Werbemittels und die Datensicherheit. luzernerzeitung.ch wird Störungen und Fehler seiner Server schnellst möglich beseitigen und ist bemüht, Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. luzernerzeitung.ch wird sich bemühen, den Service über das Web stets zugänglich zu halten. luzernerzeitung.ch steht für die Verfügbarkeit seiner Server insoweit ein, als die Nichtverfügbarkeit und damit die Arbeiten und Ausfallzeiten auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von luzernerzeitung.ch beruhen. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Nichtverfügbarkeit auf höherer Gewalt beruht. luzernerzeitung.ch schliesst im Übrigen ausdrücklich jede Gewährleistung aus. luzernerzeitung.ch ist prüft die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern, übernimmt dafür aber weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr und/oder die Haftung.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Allgemein
Der Werbekunde ist für die Informationen (Sprache, Bilder, Klänge, andere Daten) verantwortlich, die er oder von ihm beauftragte Dritte durch luzernerzeitung.ch übermitteln oder bearbeiten lassen oder zum Abruf bereithalten. Rechtswidrige und unsittliche Informationen (z.B. Gewaltdarstellungen, Pornografie, Rassismus, Aufrufe zur Gewalt oder zu Straftaten, Glücksspiele, unlauterer Wettbewerb, unverlangte Massensendungen (Spamming)), die Verletzung von Rechten Dritter (z.B. von Markenrechten, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten und anderen Rechten, z.B. aufgrund unlauteren Wettbewerbs) sowie Belästigungen sind untersagt. Der Kunde garantiert, bei der Gestaltung der Werbemittel die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen einzuhalten.
luzernerzeitung.ch behält sich vor, Aufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn:
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstösst, oder
- deren Inhalt vom Schweizer Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, oder
- deren Veröffentlichung für luzernerzeitung.ch wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist, oder
- der Inhalt anderweitig nicht vertragskonform ist.
Insbesondere kann luzernerzeitung.ch ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt werden. Der Kunde anerkennt die Verhaltensregeln, Geschäftsbedingungen und Nutzungsbestimmungen, welche ihm von luzernerzeitung.ch in geeigneter Weise mitgeteilt werden, insbesondere auf der Website von luzernerzeitung.ch, per E-Mail oder schriftlich. Der Kunde ist für jede Benutzung der Dienstleistung über seinen Account verantwortlich, gegebenenfalls auch für die Benutzung durch Dritte. Wird luzernerzeitung.ch, ein Organmitglied oder Mitarbeiter von luzernerzeitung.ch wegen Rechtswidrigkeit von Informationen oder wegen fehlender Zustimmung Dritter straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, so stellt der verantwortliche Kunde den Betroffenen von allen Ansprüchen frei und haftet für den Schaden. Genugtuungsansprüche bleiben vorbehalten. Der Kunde ist für die Beschaffung und Einrichtung seiner Anschlüsse, Soft- und Hardware etc. verantwortlich.
luzernerzeitung.ch übernimmt keine Garantie, dass die Nutzung der Dienstleistung mit allen Endgeräten und Einstellungen einwandfrei möglich ist.
3.2. e-Advertising
Der Kunde liefert die nötigen Werbemittel entsprechend den jeweils geltenden technischen Angaben und Anlieferungsfristen gemäss den unter unter http://www.luzernerzeitung.ch.ch/werbung beschriebenen Vorgaben an.
Die Folgen zu spät gelieferter oder mangelhafter Werbemittel trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, luzernerzeitung.ch ordnungsgemässe, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Kampagnenstart anzuliefern.
Nachfolgend die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
- 2 Arbeitstage vor Kampagnenstart für Gif, JPEG, Redirect Codes oder Tags
- 3 Arbeitstage vor Kampagnenstart für Rich Media Werbemittel
- 5 Arbeitstage vor Kampagnenstart für Spezial- und Sonderwerbeformen
Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert luzernerzeitung.ch Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Wünscht der Kunde, dass das Werbemittel geändert wird, so trägt er die entsprechenden Kosten. luzernerzeitung.ch übernimmt für das gelieferte Werbemittel sowie weitere Materialien keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese an den Kunden zurückzuliefern. Es besteht keine Pflicht von luzernerzeitung.ch, aber ein Recht, zur Aufbewahrung des Werbemittels. Der Kunde hat die branchenübliche Sorgfalt sowie die Grundsätze über die Lauterkeit in der Werbung (Richtlinien der Kommission für Lauterkeit in der Werbung) zu beachten.
Insbesondere hat der Kunde hat folgende Richtlinien von luzernerzeitung.ch einzuhalten:
Politische Werbung: Auf dem Portal von luzernerzeitung.ch wird grundsätzlich Werbung jeder anerkannten und offiziell eingetragenen politischen Partei akzeptiert. Ebenfalls bedenkenlos ist politische Werbung international anerkannter politischer Organisationen. Bei Gruppierungen mit ethisch oder moralisch zweifelhaften Zielen oder Werbeinhalten wird jede Anfrage geprüft.
Gambling: Werbung für Gambling ist nicht erlaubt.
Erotik: luzernerzeitung.ch publiziert keine Werbung für pornografische oder erotische Angebote mit pornografischen Inhalten.
Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt luzernerzeitung.ch auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, luzernerzeitung.ch nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. luzernerzeitung.ch wird den Kunden über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche Dritter informieren.
Mängelrüge: Der Kunde hat das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei welcher spätestens die Prüfung auf Mängel durchgeführt sein muss, und endet nach Auslieferung von 20% der gebuchten Ad-Impressions (Medialeistung entscheidend). Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Werbemittels als genehmigt.
4. Schutzrechte
Sämtliche Schutzrechte (Urheberrechte, Markenrechte etc.) an Informationen, welche auf den Webseiten von luzernerzeitung.ch zugänglich sind, gehören und verbleiben luzernerzeitung.ch oder Dritten, welche die Informationen luzernerzeitung.ch zur Verfügung stellen. Der Kunde überträgt luzernerzeitung.ch sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Vorgenannte Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
5. Datenschutz, Datensicherheit und Datenbekanntgabe
Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten der Endkunden halten sich luzernerzeitung.ch und der Kunde an das schweizerische Datenschutz- und - soweit anwendbar - Fernmelderecht. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung und bei den weiteren Geschäftskontakten mit luzernerzeitung.ch wahre Angaben zu machen. Bei Cross Media-Promotionen verbleiben die generierten User-Daten im Eigentum von luzernerzeitung.ch.
6. Redaktionelle Freiheit von luzernerzeitung.ch
Die redaktionelle Freiheit von luzernerzeitung.ch bleibt durch diesen Vertrag unberührt. Die redaktionelle Freiheit umfasst auch die Gestaltung des Portals von luzernerzeitung.ch, z.B. die Aufteilung in Channels und die Gestaltung im Bereich Marktplatz/Abopass Onlineshop.
7. Geheimhaltung
Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages
hinaus.
8. Vergütung, Zahlungskonditionen, Rabatte, Zahlungsverzug, Verrechnungsverbot
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet unter luzernerzeitung.ch.ch veröffentlichte Preisliste, Änderungen vorbehalten. Für von luzernerzeitung.ch bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels kommuniziert werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Inserenten ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Preiserhöhung ausgeübt werden. Preisreduktionen bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste von luzernerzeitung.ch zu halten. Zahlungskonditionen: Sofern nicht anderes festgelegt, ist die Vergütung monatlich gemäss Rechnungsstellung durch
luzernerzeitung.ch zahlbar und fällig.
Rabatt: Rabatte werden ausschliesslich auf reine Media-Schaltungen gewährt; anfallende Produktionskosten, z.B. bei Änderungen des Werbemittels, sind davon ausgenommen.
Zahlungsverzug: luzernerzeitung.ch kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für noch ausstehende Schaltungen Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen luzernerzeitung.ch, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Verrechnungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenforderungen gegenüber luzernerzeitung.ch zur Verrechnung zu bringen.
9. Haftung
9.1 Haftung generell
Die Haftung von luzernerzeitung.ch wird im gesetzlich erlaubten Rahmen begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung für indirekten Schaden, für reinen Vermögensschaden und für entgangene Umsätze und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
9.2. Haftung von luzernerzeitung.ch
Für Missbrauch durch Dritte (z.B. Hacker, Versender von Computerviren), für Sicherheitsmängel von Fernmeldenetzen und des Internets ist luzernerzeitung.ch auf keinen Fall verantwortlich.
9.3 Haftung des Werbekunden
Der Werbekunde ist für den Inhalt der Werbung allein verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür luzernerzeitung.ch gegenüber verantwortlich zu sein. Für allfällige Ansprüche, die von Dritten aufgrund des Werbeinhalts gegenüber luzernerzeitung.ch, aus welchem Rechtsgrund auch immer (z.B. wegen Persönlichkeitsverletzung, unlauterem Wettbewerb, Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten) geltend gemacht werden, haftet ausschliesslich der Werbe- Kunde. Er haftet insbesondere auch für diesbezügliche Anwalts- und Gerichtskosten. Für die Einhaltung von Copyrights und Lizenzrechten, z.B. auf Schriften, Bildern, Grafiken, Namen usw. hat der Werbe-Kunde vollumfänglich selber besorgt zu sein. Er haftet für sämtliche Kosten, die aus der Missachtung solcher Copyright-Bestimmungen entstehen.
10. Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis respektive die Dauer der Onlineschaltung ist jeweils im Vertragsdokument (Auftragsbestätigung, Email, Talon, Orderfile, Vertrag) definiert und innerhalb der Vertragsdauer respektive Dauer der Onlineschaltung nicht kündbar. Nach Ablauf der Online-Schaltung erlischt das Vertragsverhältnis automatisch sofern in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Sämtliche Daten des Kunden werden auf dem System von luzernerzeitung.ch gelöscht. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. luzernerzeitung.ch kann den Vertrag fristlos auflösen, wenn ein Kunde die geschuldeten Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt, gegen die Geschäftsbedingungen, gegen weitere Vertragsbestandteile oder gegen andere Verhaltensregeln (z.B. Netiquette) verstösst oder die Dienstleistungen zu rechtwidrigen oder unsittlichen Zwecken missbraucht. Schadenersatz und weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
11. Weitere Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur in Schriftform gültig. luzernerzeitung.ch ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. luzernerzeitung.ch wird seine Kunden rechtzeitig, d.h. mindestens einen Monat vorher, über allfällige Änderung unterrichten.
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten übertragen werden. Ausgenommen vom Zustimmungserfordernis ist die Übertragung des gesamten Vertrages an einen Rechtsnachfolger und innerhalb des Konzerns; ein solcher Parteiwechsel ist der anderen Partei schriftlich mitzuteilen.
Die vorliegenden AGB unterliegen Schweizer Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.
Luzern im Dezember 2010
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