NZZ Online, 22. Februar 2012, 15:20
Europäischer Gerichtshof soll Acta prüfen
Schweiz hat noch nicht unterschrieben
Die EU-Kommission hat eine juristische Prüfung des umstrittenen internationalen Pakts gegen Produktepiraterie (ACTA) angeordnet. EU-Handelskommissar Karel De Gucht erklärte, damit sollten Fakten geschaffen werden.
(sda)
Die Debatte um ACTA, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ist in den letzten Wochen hitziger geführt geworden. Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüfen, ob das Abkommen im Widerspruch steht mit EU-Grundrechten oder Freiheiten. Damit sollen die künftigen Diskussionen auf Fakten basieren und nicht «auf Falschinformationen oder Gerüchten, welche in den letzten Wochen die Internetforen und Blogs beherrscht haben», sagte De Gucht vor den Medien. Dieser Schritt sei nötig geworden.
In den letzten Wochen hatten Gegner des Abkommens in verschiedenen EU-Ländern demonstriert. Sie fürchten um Einschränkungen von Rechten im Internet. Das Abkommen sieht unter anderem vor, dass Internet-Anbieter für Urheberrechtsverletzungen von Kunden haftbar gemacht werden können. Kritiker sehen daher ACTA in einer Reihe mit Bestrebungen in einzelnen Staaten, das Urheberrecht zu verschärfen.
Schon im März 2010 hatten kritische Stimmen im EU-Parlament vor dem Abkommen gewarnt. Sie fürchteten, das Abkommen könnte Internetprovider dazu verpflichten, das Internetangebot zu kontrollieren, einzuschränken und Nutzern den Netzzugang zu sperren. Die Grünen im EU-Parlament sprachen nun am Mittwoch von einem «Einknicken» der EU-Kommission. «Die Kommission gesteht mit der heutigen Entscheidung Zweifel an der Rechtmässigkeit von ACTA ein», sagte Ska Keller, deutsche Grünen-Abgeordnete im EU-Parlament.
«Politischer Fehler»
Selbst wenn der EuGH die Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht erkläre, sei ACTA immer noch ein «politischer Fehler», so Keller. Die Grünen würden sich deshalb weiterhin für eine Ablehnung einsetzen. De Gucht bekräftigte dagegen am Mittwoch, dass ACTA nichts daran ändern werde, «wie wir das Internet oder Sozialplattformen im Internet heute nutzen». Es würden keine neuen Gesetze geschaffen.
Das Abkommen helfe, «Jobs zu schützen, die im Moment verloren gehen, weil auf dem Markt gefälschte Produkte im Wert von 200 Milliarden Euro» angeboten würden. Es gehe darum, Urheberrechte zu stärken.Die EU-Kommission hatte im Namen der EU-Mitgliedstaaten das Abkommen Ende Januar in Japan unterzeichnet. Nach der Unterzeichnung muss das Abkommen noch vom EU-Parlament und den nationalen Parlamenten gebilligt werden.
Schweiz hat noch nicht unterzeichnet
Die Schweiz hat das Abkommen noch nicht unterzeichnet. Der Entscheid dazu obliegt dem Bundesrat. Die Frist für die Unterzeichnung des Abkommens endet am 1. Mai 2013. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald es von sechs Staaten ratifiziert wurde. Für die Ratifizierung gibt es keine Frist. Die Verhandlungen über ACTA begannen 2007 und wurden letztes Jahr beendet. Am Verhandlungstisch sassen nebst der Schweiz und EU- Vertretern auch die USA, Japan, Südkorea, Singapur, Mexiko und Australien.
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