Direkte Links und Access Keys:

NZZ Online, 16. Februar 2012, 12:44

Europäischer Gerichtshof verbietet Inhaltefilter

Soziales Netzwerk siegt gegen Verwertungsgesellschaft

Netlog: Sieg gegen Sabam Zoom

Netlog: Sieg gegen Sabam (Bild: NZZ Online)

Netlog muss keinen Filter für urheberrechtlich geschützte Inhalte integrieren, weil diese gegen das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht verstösst und die Kosten zu hoch wären.

Die belgische Verwertungsgesellschaft Sabam wollte das soziale Netzwerk Netlog dazu zwingen, Filter einzuführen, die verhindern, dass Mitglieder über ihre Profile geschützte Inhalte teilen. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) erteilte dem Begehren nun eine Absage. Begründung: Netlogs unternehmerische Freiheit würde durch die hohen Kosten beeinträchtigt und entsprechende Technologie verstosse gegen das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht.

Der EuGH liess begründete seine Entscheidung ausserdem damit, dass Filtertechnologien die Grundrechte von Nutzern verletzten könnten – den in der EU-Charta festgelegten Schutz personenbezogener Daten sowie das freie Senden und Empfangen von Informationen.

Netlog wird pro Tag von rund zehn Millionen Mitgliedern genutzt. Das Urteil könnte auch für One-Click-Hoster wie Rapidshare relevant sein, die immer wieder wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer am Pranger stehen. Denn auch sie kommen bisher ohne Filter aus und könnten nun auf Basis der aktuellen Urteils argumentieren, die Einführung derselben könnte ihre Geschäftsmodelle gefährden.

Leser-Kommentare:
keine

Webcam

Luzern - Hauptpost Luzern - Hauptpost

Veranstaltungskalender Täglich aktuell

event_teaser_350

 ...

JETZT AUF DER REDAKTION  

René Meier
René Meier

Online-Redaktor ...