NZZ Online, 14. Juni 2012, 17:07
Kein neues Verfahren im Fall Assange
Julian Assange ist mit seinem Antrag auf Überprüfung des britischen Auslieferungsentscheids an Schweden gescheitert. Das Verfahren wird nicht neu aufgerollt.
(afp)
Wie der Oberste Gerichtshof in London am Donnerstag mitteilte, wies er den Antrag der Anwälte des Wikileaks- Mitgründers zurück. Ende Mai hatte das Gericht Assanges Auslieferung gutgeheissen. Es billigte aber den Anwälten für einen Antrag auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens eine Frist von 14 Tagen zu. Damit wurde Assanges Auslieferung vorerst aufgeschoben.
Assanges Verteidigung kann jetzt noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Die Strassburger Richter haben die Möglichkeit, eine Auslieferung vorläufig zu stoppen. Rechtsexperten halten das aber für wenig wahrscheinlich.
Assange werden in Schweden Sexualdelikte vorgeworfen. Der 40- jährige Australier weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. Er fürchtet, schliesslich an die USA ausgeliefert zu werden, wo er wegen der Veröffentlichung von geheimen amerikanischen Dokumenten, unter anderem zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan, den Zorn der Regierung auf sich gezogen hat.
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