Eggenwil
219 Personen haben unterzeichnet: Zusätzliche Einsprachen gegen die 5G-Antenne auf dem Schulhausdach

In Eggenwil sind im Rahmen der revidierten Bauauflage für die Errichtung einer 5G-Antenne im Bereich des Schulhauses weitere Einwendungen aus der Bevölkerung eingegangen. Die Gemeinde stellt einen Entscheid für kommenden Mai in Aussicht.

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Auf diesem Schulhausdach in Eggenwil soll die neue Mobilfunkantenne gebaut werden.

Auf diesem Schulhausdach in Eggenwil soll die neue Mobilfunkantenne gebaut werden.

Bild: Marc Ribolla

Auf dem Dach des Eggenwiler Primarschulhauses plant die Swisscom bekanntlich den Bau einer neuen Mobilfunkanlage, der ersten in der Gemeinde überhaupt. Diese 5G-Antenne sorgt seit der ersten Publikation des Baugesuchs im Januar 2022 im Dorf für Diskussionen. Einwohnerinnen und Einwohner reichten insgesamt zwölf Einsprachen ein, die von 28 Personen unterzeichnet waren.

Im Rahmen der Einsprecherverhandlung im Spätsommer stellte sich heraus, dass die Swisscom im Standortdatenblatt des Baugesuchs einen Berechnungsfehler gemacht hatte. Darauf musste das Gesuch überarbeitet und nochmals öffentlich aufgelegt werden.

Dies geschah vom 30. Januar bis 28. Februar dieses Jahres. Engagierte Anwohnerinnen und Anwohner verteilten unter anderem ein Flugblatt in alle Haushaltungen und forderten die Leute zu Einwendungen auf. Nun teilt die Eggenwiler Gemeindekanzlei mit, dass gegen das revidierte Baugesuch fristgerecht 16 Einwendungen von insgesamt 219 unterzeichnenden Personen eingegangen sind. Ein Fünftel der Einwohnerinnen und Einwohner hat also unterschrieben.

Alle bisherigen Einsprachen bleiben weiter im Verfahren

«Von den bereits am Verfahren beteiligten Parteien haben acht ergänzende Eingaben eingereicht. Auch alle bisherigen Einwendungen bilden Gegenstand des laufenden Baugesuchsverfahrens», heisst in der Mitteilung weiter.

Bevor der Gemeinderat über das Baugesuch und gleichzeitig über die dagegen erhobenen Einwendungen entscheidet, liess er diese Woche der Swisscom als Gesuchstellerin und Bauherrin sowie der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen respektive der Abteilung für Umwelt die Eingaben zur Vernehmlassung bis 21. April zukommen. «Eine zweite respektive weitere Einwendungsverhandlung ist nicht erforderlich. Der beschwerdefähige kommunale Entscheid wird voraussichtlich im Mai erfolgen», stellt die Gemeinde in Aussicht. (rib)