2017 hat die Gemeindeversammlung 280'000 Franken für die Sanierung von acht Brücken über den Erusbach und den Mooskanal gesprochen. Jetzt können die Arbeiten beginnen, die Baubewilligung liegt vor.
Dieser Tage lag Sarmenstorf in Schweden. Oder zumindest liess der Erusbach im goldenen Sonnenschein, der sich ab und zu zwischen den Wolken hindurchstahl, davon träumen. Ein Spaziergang dem Bach entlang tat wohl. Auch die alten Bachbrücken mit ihrem Rostrot oder dem Moos, das den Beton dekorierte, passten hervorragend ins Bild.
Doch Letzteres sollte eigentlich nicht so sein. Die Brücken sind alt und müssen saniert werden. Da sie im Besitz der Gemeinde sind, muss sich diese darum kümmern. Und das tut sie nun auch. Die Baubewilligung ist erteilt, Sarmenstorf kann acht seiner Brücken über den Erusbach und den Mooskanal sanieren. Die Geschichte dazu begann offiziell 2017.
Damals, an der Sommergmeind vom 9. Juni, genehmigten die Einwohnerinnen und Einwohner die Brückensanierung mit Kosten von 280'000 Franken. In den vergangenen Tagen teilte die Gemeinde in ihren Nachrichten mit, dass die Baubewilligung nun erteilt worden ist. Auf die Frage, warum das fünf Jahre gedauert hat, erklärt Gemeindeschreiberin Barbara Kastenholz: «Krankheitsbedingt musste das Ingenieurbüro gewechselt werden, weshalb sich die Sanierungsarbeiten verzögert haben.»
Die Gemeindeschreiberin fasst zusammen: «Bei zwei Brücken sind je eine neue Brückenplatte und eine Instandsetzung der Widerlager erforderlich. Bei den anderen sind kleinere Instandsetzungsarbeiten, die Montage einer Absturzsicherung und eine Beschilderung der zulässigen Nutzlast vorgesehen. Es geht letztendlich um die Sanierung von fünf Brücken und den Ersatz von zwei Brücken.» Eine Brücke soll abgebrochen werden, sie werde nicht mehr verwendet, hiess es damals im Büchlein zur Gmeind.
Wann genau mit den Sanierungsarbeiten begonnen wird und wie lange diese dauern, kann die Gemeindeschreiberin nicht mit Sicherheit sagen. Der zuständige Projektleiter von der Scheidegger + Partner AG in Muri sei noch bis Ende Monat im Vaterschaftsurlaub. Sobald die Baubewilligung aber in Rechtskraft erwachsen sei, geht die Gemeinde davon aus, dass mit den Arbeiten begonnen wird.