Mit einem Vorstoss will die SVP-Fraktion im Grossen Rat wissen, was mit einer weltweiten Firmen-Mindestbesteuerung von 15 Prozent auf den Aargau zukommt. Die Regierungsantwort ist erstaunlich.
Der Vorschlag der G7-Finanzminister, global tätige Unternehmen künftig einer Mindeststeuerung von 15 Prozent zu unterziehen, «würde vermutlich nur wenige Unternehmen im Kanton Aargau betreffen», antwortet der Regierungsrat auf eine SVP-Interpellation. Bei den tangierten Unternehmen würde es sich um die grösseren Unternehmen handeln. Zudem könnte eine Mindestbesteuerung nicht nur Unternehmen mit Sitz im Kanton Aargau treffen, sondern auch im Kanton Aargau tätige Betriebsstätten von schweizerischen oder von ausländischen Konzernen.
Heute beträgt die Steuerbelastung von Unternehmen im Aargau mindestens 15,1 Prozent für Gewinne unter einer Viertelmillion Franken respektive 18,6 Prozent für höhere Gewinne (effektive Gewinnsteuerbelastung für die direkten Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde). Auch nach der derzeit in Erarbeitung stehenden Änderung des Steuergesetzes soll die Steuerbelastung immer noch 15,1 Prozent betragen.
Demnach hätte die Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für ordentlich besteuerte Unternehmen grundsätzlich keine Auswirkungen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort weiter. Allerdings bestünden Unsicherheiten bei der Bemessungsbasis, die noch nicht festgelegt ist.
Vermutlich soll die Mindestbesteuerung auch auf die seit dem 1. Januar 2020 gültigen Ermässigungen aufgrund der letzten Unternehmenssteuerreform (STAF), etwa Patentbox, Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung, gewinnsteuerunwirksame Offenlegung stiller Reserven und eigener Mehrwert für Statusgesellschaften gemäss dem Übergangsrecht, anwendbar sein. Deshalb sei im Aargau nicht mit Steuerausfällen zu rechnen, schreibt die Regierung weiter.
Es bestehe auch die Möglichkeit, «dass betroffene Unternehmen auf Ermässigungen gemäss der letzten Unternehmenssteuerreform verzichten, was ebenfalls zu Steuermehreinnahmen führen» würde.
Die Anzahl international tätiger Unternehmen mit Hauptsitz im Aargau und einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro, die von den Massnahmen der vorhin erwähnten Steuerreform profitieren, liege im einstelligen Bereich, lautet eine weitere Antwort. Die resultierenden Steuermehreinnahmen aus der angewandten Mindestbesteuerung dürften nicht sehr bedeutend sein. Wie viele Unternehmen von der geplanten Verschiebung von Gewinnbesteuerungsrechten in die Marktstaaten betroffen sein werden, könne aufgrund der fehlenden Detailausführungen nicht beziffert werden.