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In über 50 Restaurants im Aargau können sich «Büezer» mittlerweile verköstigen. Hier sehen Sie, wo es ein Angebot für den Mittagsservice gibt. Für die Wirte springt dabei kaum etwas heraus.
Seit einem Monat dürfen Restaurants in der Schweiz als «Büezer-Beizen» öffnen. Als sogenannte Betriebskantinen ist es ihnen erlaubt, über den Mittag von 11 bis 14 Uhr bedienten Service für Personen, die im Freien arbeiten, anzubieten. Dies um etwa Bauarbeitern ein Mahl in der warmen Stube zu ermöglichen. Viele mussten im Winter auch die Mittagszeit bei Minustemperaturen verbringen.
Zu den «Büezer-Beizen» zählt etwa der Gasthof zum Schützen in Aarau: Die Arbeiter zeigten sich erfreut über die neue Möglichkeit, auch wenn das Angebot für viele zu spät kommt. Der Schützen ist eines von über 50 Restaurants im Kanton Aargau, die jetzt eine Betriebskantine sind. Dazu kommen vier Angebote für Lastwagenchauffeure:
Auch wenn die wenigen «Büezer» das Angebot der teilnehmenden Aargauer Restaurants schätzen: rentieren tut es für die Wirte nicht. Das merkt man auch im Gasthof Schützen in Aarau. Gerade einmal drei bis zehn Gäste werden hier pro Mittag verpflegt. Manuela Schmid, Geschäftsführerin des «Schützen» sagt gegenüber TeleM1: «Die Erwartung war von Anfang an nicht riesig, probieren mussten wir es aber.» Man sei über jeden Gast froh, der zusätzlich zum Takeaway- und Lieferservice dazukomme. Mehraufwand gebe es deshalb nicht.
Nach gut einem Monat mit den «Büezer-Beizen» ist klar: Für die Wirte springt dabei kaum etwas heraus. Für die «Büezer» allerdings bedeutet die warme Verpflegung am Mittag ein Stück wiedererlangte Lebensqualität.
Die Restaurants sind ausschliesslich für Arbeiter im Freien gedacht und nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Betriebe müssen sich beim Kanton eine Bewilligung holen, um als Betriebskantine eröffnen zu können. Der Kanton kontrolliert in den «Büezer-Beizen», ob sich tatsächlich nur berechtigte Personen über den Mittag verköstigen, und ob die Hygienemassnahmen eingehalten werden. So darf pro Tisch etwa nur ein Gast bedient werden. Bei wiederholtem Verstoss wird die Bewilligung wieder entzogen und die Betriebskantine muss schliessen.