Covid-19
Zurück auf Anfang: Die Aargauer Impfzentren werden geschlossen – geimpft wird nur noch im Spital

Die Covid-Impfung ist künftig nur noch im Spital erhältlich. Die Nachfrage ist so stark zurückgegangen, dass der Aargau die kantonalen Impfzentren schliesst. Zudem hat der Bund eine neue Impfempfehlung herausgegeben.

Felix Ott
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Im Kanton Aargau holt sich kaum noch jemand die Corona-Impfung.

Im Kanton Aargau holt sich kaum noch jemand die Corona-Impfung.

Bild: Britta Gut (Archiv)

Die Nachfrage nach Covid-Impfungen ist stark zurückgegangen. Im März haben sich im Schnitt nur dreizehn Personen am Tag impfen lassen. Deshalb wird nun das Impfangebot in den kantonalen Impfzentren eingestellt. Für die Bewältigung der verbleibenden Aufgaben, auch für die Ausstellung von Covid-Zertifikaten, ist der kantonsärztliche Dienst zuständig.

Dafür und für den Rückbau der Impfzentren hat der Regierungsrat bis Ende 2023 rund 13 Stellen bewilligt. Die vom Grossen Rat 2021 beschlossenen finanziellen Mittel für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie würden dafür ausreichen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung.

Neu sind die Impfungen nur noch in den Ambulatorien der beiden Kantonsspitäler Aarau und Baden, im Spital Muri und im Gesundheitszentrum Fricktal erhältlich. Apotheken und Hausarztpraxen können weiterhin Impfungen anbieten, wenn sie das wollen. Die Überführung des kantonalen Covid-19-Programms in die Regelstruktur werde bis Mitte 2023 abgeschlossen sein, schreibt der Regierungsrat.

Regierungsrat empfiehlt, Covid-19-Gesetz zuzustimmen

Am 18. Juni stimmt das Schweizer Stimmvolk erneut über Änderungen des Covid-19-Gesetzes ab. Das dritte Referendum ist zustande gekommen. Der Aargauer Regierungsrat empfiehlt, der vom Bundesrat und Parlament verabschiedeten Vorlage zuzustimmen. Der Aargau gehöre bevölkerungsmässig und wirtschaftlich zu den grössten Kantonen der Schweiz und sei während der Covid-19-Pandemie mit besonderen Herausforderungen konfrontiert gewesen, schreibt der Regierungsrat. Es gebe deshalb ein erhöhtes Interesse, dass der Bund bei Bedarf Handlungsinstrumente einsetzen könne, falls Covid-19 erneut Probleme bereiten sollte. Dazu gehören zum Beispiel die Förderung zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Covid-19-Medikamenten, eine geregelte Finanzierung oder der Schutz von Arbeitskräften. Als Grenzkanton mit der längsten Grenze zu Deutschland sei der Kanton Aargau auch speziell an der internationalen Kompatibilität des Covid-19-Zertifikats interessiert, so der Regierungsrat.

Neue Impfempfehlung vom BAG

Auf Montag, 3. April, haben das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen die Impfempfehlungen für Frühling und Sommer 2023 aktualisiert.

Die Covid-Impfung wird ab diesem Zeitpunkt lediglich für Personen mit einer schweren Immunschwäche empfohlen. Bei anderen Personen mit erhöhtem Risiko wird nur zur Impfung geraten, wenn die behandelnden Ärztinnen und Ärzte dies als notwendig erachten.

In einigen Ländern wird noch immer ein Impfnachweis für die Einreise verlangt. Personen, die eine Reise antreten wollen, müssen sich selber über die Anforderungen informieren und die Impfung selber bezahlen. Bei allen Impfungen muss ein Mindestabstand von 6 Monaten zur letzten Impfung eingehalten werden.