Schon vor zwei Jahren forderte EVP-Landrat Werner Hotz, dass die Entschädigungshöhe kantonaler Verwaltungsratsmitglieder transparent werden soll. Nun wird der Landrat über das Anliegen befinden.
Neben der geringeren Anzahl an Passagieren hat die Corona-Krise am Euro-Airport (EAP) auch zu einem geringeren Mass an Transparenz geführt. Diesen Eindruck erhält jedenfalls, wer sich erkundigen will, wie hoch die Entschädigungen der 21 Mitglieder und Beisitzenden des Verwaltungsrats für die Jahre 2019 und 2020 ausfielen. Waren die Summen bis und mit 2018 ohne weiteres einsehbar, fehlen sie in den Jahresberichten der letzten zwei Jahre komplett (die bz berichtete). Trotz mehrfacher, expliziter Nachfrage nach der Höhe der Entschädigungen gab man sich zugeknöpft und wollte keine Details nennen.
EVP-Landrat Werner Hotz stört sich am Verhalten des EAP:
«Warum sich der EAP in dieser Sache so verschlossen gibt, ist mir wirklich ein Rätsel.»
Bereits 2019 hatte Hotz ein Postulat eingereicht, dass mehr Transparenz bei der Entschädigung von Verwaltungsratsmitgliedern fordert, die im Auftrag des Kantons im Gremium Einsitz nehmen.
Mit 10:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen stellte sich die Finanzkommission des Landrats gegen eine Abschreibung, wie sie die Regierung empfahl. Dies geht aus einem Bericht der Finanzkommission an den Landrat hervor, der am Donnerstag publiziert wurde. Darum wird der Landrat an seiner nächsten Sitzung über das Anliegen befinden.
Der Regierungsrat wollte eine Ungleichbehandlung zwischen vom Kanton berufenen und allen anderen Verwaltungsratsmitgliedern vermeiden. «Ich habe an der letzten Sitzung der Finanzkommission dafür plädiert, dass mein Postulat stehen gelassen wird», erklärt Kommissionsmitglied Hotz. Abklärungen seinerseits hätten gezeigt, dass beispielsweise auch im Kanton Aargau die vollständige Offenlegung der Bezüge gesetzlich vorgeschrieben werde. «Eine grosse Mehrheit der Kommission sah ebenfalls Handlungsbedarf und hat entsprechend abgestimmt.» Nun sei es am Landrat, darüber zu befinden, so Hotz weiter.
Da der EAP französischem Recht untersteht, ist er nicht an Entscheide des Landrats gebunden. Für Hotz ist das aber kein Argument gegen sein Anliegen:
«Bis 2018 wurden die Vergütungen der Verwaltungsräte ja transparent gemacht. Ich gehe darum davon aus, dass es für den EAP ein Leichtes wäre, diesen Zustand wiederherzustellen.»
Ausserdem sei er sich sicher, dass es eine Reflexwirkung in den gesamten Verwaltungsrat des EAP hätte, wenn die Vergütungen der Baselbieter Verwaltungsräte publik würden.