Der Kanton Luzern hat der Schüür ihren Status als gemeinnützige Organisation aberkannt. Weil Konzerte von lokalen Künstlern mit Partys querfinanziert werden, soll das Konzerthaus nun Steuern zahlen. Der Entscheid hat Signalwirkung.
Seit mehr als 20 Jahren finden in der Schüür Konzerte von nationalen und internationalen Acts statt – sie ist aber auch ein Sprungbrett für lokale Bands und Musiker. Die Stadt stellt die «Styger-Scheune», wie sie offiziell heisst, seit 1992 der nichtkommerziellen Musikszene zur Verfügung. Genauso lange organisiert der «Verein Konzertzentrum Schüür» die entsprechenden Veranstaltungen. Kultur zu fördern, indem die Stadt ihr Raum gibt, hat in Luzern Tradition: Ähnliche Vereinbarungen hat die Stadt auch mit dem Kulturzentrum Sedel und der Zwischennutzung Neubad getroffen.
Um den Betrieb der Schüür zu ermöglichen, hat die Stadt mit dem Verein zudem eine Subventionsvereinbarung. Dazu kommt eine Defizitgarantie von jährlich maximal 50 000 Franken. Bis 2016 war der Verein nicht steuerpflichtig, weil er einerseits mit der Kulturförderung eine öffentliche Aufgabe übernimmt – und andererseits gemäss seinen Statuten gemeinnützig ist.
Das ist jetzt anders. Gemäss einem Urteil des Kantonsgerichts hat die Dienststelle Steuern die Steuerbefreiung 2016 aufgehoben. Zwar anerkennt das Gericht, dass der Zweck des Vereins – regionalen Acts eine Bühne zu geben – im Interesse der Allgemeinheit und förderungswürdig ist. Allerdings seien auch Partys und kommerzielle Konzerte nationaler und internationaler Musikgrössen Teil des Programms. Damit trete die Schüür in einen Wettbewerb mit anderen Veranstaltern, Clubs und Bars – da gelte es, gleiche Spiesse schaffen.
Das Kantonsgericht weist im Urteil darauf hin, dass bei einer buchhalterischen Trennung zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Veranstaltungen allenfalls eine teilweise Steuerbefreiung möglich wäre. Dies könne man nach Erhalt der Veranlagung beantragen. Ähnlich funktioniert es im Kulturzentrum Südpol, wo der Gastrobetrieb von der Steuerbefreiung ausgenommen ist.
"Um die Forderungen des Kantons zu erfüllen, bräuchten wir einen Kulturpolizisten!"
Für die Schüür ist das aber keine Option. Eine Spartenrechnung zu führen, sei schon wegen der Abgrenzung zwischen Kunst und Kommerz nicht möglich, sagt Geschäftsleiter Marco Liembd. Er macht ein Beispiel: «Letztes Jahr war Faber in der Schüür. War das jetzt ein kommerzieller Anlass, weil das Konzert ausverkauft war und der Sänger nicht aus Luzern, sondern aus Zürich kommt? Wer entscheidet das? Um die Forderungen des Kantons zu erfüllen, bräuchten wir einen Kulturpolizisten! Da verzichten wir lieber auf die teilweise Steuerbefreiung», so Liembd. Diese würde ohnehin nur bei jenen einzelnen Veranstaltungen greifen, die im Regelfall ja eben gerade keinen Gewinn abwerfen.
Viel Steuergeld sei von der Schüür nicht zu holen. «Der bürokratische Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen», versichert Liembd. Die Wirkung, die der Entscheid auf seine Mitarbeitenden haben werde, sei aber verheerend. «Jahrelang sind sie davon ausgegangen, dass sie sich für eine gute Sache engagieren. Und jetzt kommt der Kanton und behauptet, das sei nicht gemeinnützig. Aus kulturpolitischer Sicht ist dieser Entscheid des Kantons ein weiteres Zeichen der mangelnden Wertschätzung, das an die Kulturinstitutionen gesendet wird», sagt Liembd. Er befürchtet, dass das Urteil als Präjudiz für weitere Kulturinstitutionen herangezogen wird.
"Das wäre ein Affront gegenüber dem jahrelangen Engagement unserer Vereinsmitglieder"
Entsprechende Hinweise gibt es tatsächlich. Auch das Kulturzentrum Sedel hat 2015 seine erste Steuererklärung erhalten. «Das kam für uns völlig überraschend», sagt Silvan Weibel, Präsident der ILM Sedel. 2016 habe man dann einen Antrag auf Steuerbefreiung gestellt, der noch hängig ist. Weibel vermutet, dass man das Urteil in Sachen Schüür abwarten wollte. Er bedauert denn auch, wie dieses ausgefallen ist. «Wir gehen aber dennoch fest davon aus, dass wir von der Steuerpflicht befreit werden. Alles andere wäre ein Affront gegenüber dem jahrelangen Engagement unserer Vereinsmitglieder.» Hängig ist offenbar ein Gesuch um Steuerbefreiung auch von der Zwischennutzung Neubad. Der Vorstand war für unsere Zeitung bislang aber nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Auch das Jugendradio 3fach stellte 2016 ein Gesuch um Steuerbefreiung – unter anderem, um Zivildienstleistende einstellen zu können. Davon wollte die Steuerbehörde gemäss Geschäftsleiterin Alice Reinhard aber nichts wissen: Bei Radio 3fach arbeiten die Mitarbeitenden zwar ehrenamtlich für den Verein, erhalten aber für ihre Radioarbeit eine Entschädigung und sammeln Erfahrung im Radiomachen. Das ist dem Kanton nicht uneigennützig genug, um von der Steuerpflicht befreit zu werden.
Hat die Steuerbehörde die Luzerner Kulturhäuser im Visier? Gemäss Auskunft des Finanzdepartements wird neuerdings jährlich überprüft, ob die Gemeinnützigkeit bei den steuerbefreiten Organisationen weiterhin gegeben ist. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden: Kulturbetriebe, die mit ihren Gastrobereichen kommerziellen Zwecken nachgehen, sollen im Sinne der Gleichbehandlung nicht bessergestellt werden als Beizen und Clubs, die das Gleiche anbieten. Der Kulturbereich sei nach wie vor steuerbefreit.
Die IG Kultur kritisiert diese Haltung. «Die Teilung eines Kulturbetriebs in steuerpflichtig und steuerbefreit ist ein Beispiel für die Ökonomisierung der Kultur», schreibt sie in einer Mitteilung. «Sie zerstört, was sich über Jahre hin als ein funktionierendes Modell von Ausgleichsfinanzierung bewährt hat.»
Rote Zahlen, schwarze Zahlen - zum Urteil des Luzerner Kantonsgerichts zur Steuerbefreiung der Schüür