Berufung
Der 21-Jährige, der seine Grossmutter in Frauenfeld enthauptet hat, will den Landesverweis nicht akzeptieren

Nächste Station Thurgauer Obergericht: Er habe Berufung angemeldet, erklärt der Verteidiger des jungen Mannes, der seine Grossmutter getötet hat, auf Anfrage. Die Berufung richte sich gegen den Landesverweis von 15 Jahren. Der Beschuldigte ist Doppelbürger von Nordmazedonien und Italien.

Ida Sandl
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Der Beschuldigte betritt, begleitet von zwei Polizisten, das Bezirksgericht Frauenfeld.

Der Beschuldigte betritt, begleitet von zwei Polizisten, das Bezirksgericht Frauenfeld.

Bild: Donato Caspari (Frauenfeld, 25. November, 2020)

Eine «abscheuliche, nicht nachvollziehbare Tat» nannte es der Frauenfelder Gerichtspräsident René Hunziker am Prozess gegen den 21-Jährigen. Der Beschuldigte hat am 16. Oktober 2018 seine Grossmutter gewürgt, bis sie bewusstlos war, sie dann erstochen und anschliessend ihren Kopf abgetrennt. Noch am selben Tag wurde er am Flughafen Zürich verhaftet, den Kopf trug er im Rucksack mit sich. Sein Plan sah vor, nach Spanien zu fliegen und den Kopf dort ins Meer zu werfen.

Er hat Stimmen gehört

Ende November sprachen die Frauenfelder Richter den Beschuldigten wegen Schuldunfähigkeit von der vorsätzlichen Tötung und der Störung des Totenfriedens frei. Ein psychiatrisches Gutachten hatte eine schwere Schizophrenie festgestellt. Er selber berichtet von Stimmen, die er gehört habe. Das Gericht ordnete eine sogenannte kleine Verwahrung an. In diesem Fall wird der Täter in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht und therapiert. Nach fünf Jahren wird überprüft, ob er immer noch als gefährlich gilt. Die Massnahme kann immer wieder verlängert werden.

Weder Freunde, noch eine Arbeitsstelle in der Schweiz

Sobald der Mann auf freien Fuss ist, muss er die Schweiz für 15 Jahre verlassen. Die Staatsanwältin hatte die Landesverweisung beantragt, da der Beschuldigte in der Schweiz kaum integriert sei. Er habe weder Freunde, noch eine Arbeitsstelle. Die Grossmutter sei zudem ein zufälliges Opfer gewesen. Ein konkreter Auslöser für die Tat habe gefehlt und es bestehe Rückfallgefahr.

Landesverweis ist nicht zwingend

Da der Beschuldigte in den wesentlichen Anklagepunkten freigesprochen wurde, ist der Landesverweis nicht zwingend. Das Gericht folgte aber der Argumentation der Staatsanwältin. Der Mann kam erst 2015 in die Schweiz, Onkel und Tanten würden noch in Italien leben.

Grosses Medieninteresse beim Prozess gegen den 21-Jährigen.

Grosses Medieninteresse beim Prozess gegen den 21-Jährigen.

Bild: Donato Caspari (Frauenfeld, 25. November, 2020)

Der Verteidiger und der Anwalt der Familie des Täters sprachen sich gegen den Landesverweis aus. Die Familie halte nach wie vor zum Sohn und versuche, miteinander die schreckliche Tat zu verarbeiten. Für die psychische Gesundung des Beschuldigten sei der Kontakt zu seiner Familie wichtig.

Das Gericht vertritt die Ansicht, ein Aufenthalt in der Familie sei ohnehin kein Thema. Der Kontakt zur Kernfamilie könne auch über elektronische Medien aufrechterhalten werden.

Nun wird wohl das Thurgauer Obergericht über den Landesverweis entscheiden müssen.