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Sechs Monate Gefängnis auf Bewährung und eine Geldstrafe von 100 Euro - dies das Verdikt für einen marokkanischen Asylbewerer, der in der Silvesternacht vor dem Kölner Hauptbahnhof einer Frau das Handy gestohlen hatte. Sexualdelikte wurden ihm jedoch keine angelastet.
Es ist ein Delikt, wie es tagtäglich in Grossstädten vorkommt und die breite Öffentlichkeit in der Regel kaum interessiert: Einer jungen Frau wird das Handy geklaut. Und doch ging es in dem am Mittwoch vor dem Amtsgericht Köln verhandelten Fall gegen einen 23-jährigen Mann aus Marokko um mehr als nur Diebstahl.
Die Tat ereignete sich nämlich in der Silvesternacht von Köln. Die Ereignisse vor dem Hauptbahnhof und auf der Domplatte waren eine Zäsur für Deutschland. Das Sicherheitsempfinden wurde in jener Nacht beschädigt, die Debatte in der Flüchtlingskrise bekam eine völlig neue Wendung. «Der Diebstahl», sagte Staatsanwältin Monika Volkshausen im Beisein von 60 Medienvertretern, darunter Kamerateams aus dem Ausland, «war ein Mosaikstein im Gesamtgeschehen.»
Der junge Angeklagte, der vor einem Jahr via Frankreich nach Deutschland eingereist war, gestand die Tat und entschuldigte sich bei seinem Opfer, einer 20-jährigen Frau aus Süddeutschland. Der Marokkaner hatte auch noch geringe Mengen an Drogen auf sich, auch dafür musste er gestern geradestehen. Obwohl Rechtsexperten vor dem Prozess betont hatten, dass keine Exempel statuiert werden dürfte und für alle die gleichen Rechte gelten: Mit Milde konnte der Angeklagte nicht rechnen.
Mehr als 1000 Anzeigen
Um die Vielzahl sexueller Übergriffe, die durch junge Männer vorwiegend aus dem nordafrikanischen Raum an Hunderten von Frauen in jener Nacht begangen wurden, ging es gestern nicht. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass viele der damaligen Täter für ihr Verhalten tatsächlich je zur Rechenschaft gezogen werden.
Nach der Silvesternacht gingen alleine in Köln 1095 Anzeigen ein, bei 469 ging es um Sexualdelikte. Die Polizei ermittelt gegen 82 Beschuldigte, die meisten sind Asylbewerber oder Menschen, die sich illegal im Land aufhalten, und stammen aus Marokko und Algerien. Zehn Verdächtige sitzen nach der gestrigen Entlassung von drei Personen in Untersuchungshaft. Nur einem der Verdächtigen wird ein Sexualdelikt zur Last gelegt.
Die Zahl an Asylanträgen aus nordafrikanischen Staaten wie Tunesien, Marokko oder Algerien ist in den letzten Monaten in Deutschland sprunghaft angestiegen. Die deutsche Regierung arbeitet gerade mit Hochdruck daran, diese Maghreb-Staaten als sogenannt sichere Herkunftsländer zu klassifizieren. Das würde raschere Asylverfahren für Antragssteller aus diesen Ländern bedeuten.
Der überwiegende Teil der Zuwanderer aus diesen drei Staaten hat in Deutschland keine Bleibeperspektive. Zudem will Deutschland kriminelle Ausländer rascher in die Heimat zurückführen – allerdings nur nach Einzelfallprüfung. Gerade die meist alleine reisenden, teilweise noch minderjährigen jungen Männer aus den Maghreb-Staaten geraten überproportional oft in die Fänge krimineller Banden. Die Jugendlichen werden in der Heimat auf die Reise nach Deutschland geschickt, um in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Geld zu sammeln und damit die Familie zu unterstützen. Weil die Antragsteller nicht in den Arbeitsprozess integriert werden, geraten sie häufiger in die Kriminalität als etwa Flüchtlinge mit Bleibeperspektive aus Syrien oder dem Irak.
Rückführungen klappen kaum
Doch die Rückführung in die nordafrikanischen Staaten gestaltet sich für Deutschland als äusserst schwierig. Viele Asylbewerber verschleiern ihre wahre Herkunft; im Januar kamen 77 Prozent der Migranten ohne Ausweispapiere ins Land. Zudem verhalten sich die Botschaften von Tunesien, Marokko und Algerien laut den Innenministern der Länder äusserst unkooperativ bei der Feststellung der Identität und bei der Rückführung der eigenen Staatsbürger in die Heimatländer.
Die Bundesregierung hat deshalb kürzlich in einem diplomatischen Schreiben an die Regierungen von 17 Staaten – vor allem in Afrika, aber auch in Asien – diese deutlich dazu aufgefordert, die Blockadehaltung bei der Rücknahme eigener Staatsbürger und die Verweigerungshaltung bei der Zusammenarbeit mit deutschen Behörden zu beenden. Zahlen aus dem Jahr 2015 untermauern das Problem: 5500 Personen aus Algerien, Marokko und Tunesien waren im vergangenen Juli ausreisepflichtig, lediglich 53 konnten im ersten Halbjahr 2015 in ihre Heimatländer ausgewiesen werden.
Zu Bewährungsstrafe verurteilt
«Hier ist die ganze Zeit so verhandelt worden, als ob mein Mandant für die ganze Silvesternacht verantwortlich zu machen ist», kritisierte der Pflichtverteidiger des 23-jährigen Marokkaners vor dem Gericht in Köln. Sein Mandant sei eine «kleine Wurst, kein Schwerverbrecher». Der Richter sah das freilich ein wenig anders und verurteilte den Mann zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldstrafe von 100 Euro.
In einem ebenfalls am Mittwoch anberaumten Verfahren mussten sich ausserdem ein Tunesier und ein Marokkaner für einen Diebstahl verantworten. Auch sie erhielten Bewährungsstrafen.