Der US-Präsident Donald Trump müsse angeklagt werden, sagt die höchste Demokratin im US-Parlament. Das ist nur konsequent.
Das amerikanische Repräsentantenhaus wird wohl noch vor Weihnachten ein Amtsenthebungsverfahren gegen den 45. Präsident in Gang setzen. Das ist nun klar, nachdem Nancy Pelosi, die Vorsitzende der grossen Kammer im US-Kongress, am Donnerstag sagte: Die Demokraten hätten in der Ukraine-Affäre keine andere Wahl und Donald Trump müsse von der grossen Parlamentskammer angeklagt werden.
Der Angeschuldigte wiederum gab, wenig überraschend, auf dem Kurznachrichtendienst Twitter zurück: Er habe sich nichts zu Schulden kommen lassen und die Demokraten hassten ihn derart, dass sie sich auch über die Bedenken der amerikanischen Verfassungsväter hinwegsetzten. Denn diese, behaupten die republikanischen Verbündeten Trumps, hätten das Impeachment-Verfahren nur für aussergewöhnliche Verfehlungen reserviert.
An dieser Behauptung stimmt, dass sich bisher nur zwei amerikanische Präsidenten – Andrew Johnson (1868) und Bill Clinton (1998/99) – einem Amtsenthebungsverfahren stellen mussten. Ein dritter – Richard Nixon (1974) – kam einer Anklage durch das Repräsentantenhaus und einer Verurteilung durch den Senat zuvor, indem er zurücktrat.
Man muss allerdings kein Verfassungsrechtler oder Historiker sein, um zu sehen, dass Trump ein aussergewöhnlicher Staatschef ist – und dass Vergleiche zwischen ihm, Johnson, Nixon und Clinton ins Leere greifen. Tatsache ist: Die vorliegenden Zeugenaussagen in der Ukraine-Affäre legen dar, dass Trump auch in seinem dritten Amtsjahr kein Interesse daran hat, sich an die etablierten Spielregeln der amerikanischen Demokratie zu halten.
Dies muss Konsequenzen haben, sonst droht der Amtseid, den jeder Präsident ablegen muss, seine Bedeutung zu verlieren. Und das einzige Mittel, das die amerikanische Verfassung in einem solchen Fall vorsieht, ist ein Amtsenthebungsverfahren.