Um die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange von Grossbritannien nach Schweden ist eine Justizschlacht entbrannt. Seine Verteidigung warf der schwedischen Justiz am Dienstag Parteilichkeit vor. Aber auch die Gegenseite legte nach.
«Bei Herrn Assange besteht ganz offensichtlich Fluchtgefahr und es kann nicht als Überreaktion betrachtet werden, ihn festzusetzen», sagte Clare Montgomery, die in dem Verfahren als britische Staatsanwältin die Interessen der schwedischen Justiz vertritt.
Der frühere schwedische Staatsanwalt Sven-Erik Alhem hält die Auslieferung von Assange nach Schweden dagegen nicht für nötig. Der 39-Jährige könne genauso gut per Videoschaltung in Grossbritannien verhört werden, sagte Alhem vor Gericht in London: Er verstehe nicht, «warum das nicht gehen soll».
Langes Verfahren erwartet
Die Göteborger Staatsanwältin Marianne Ny wirft Assange vor, im August in Stockholm zwei Frauen sexuell belästigt und eine von ihnen vergewaltigt zu haben. Dabei geht es um die Frage, ob Assange gegen den Willen der Frauen und mit Gewalt durchgesetzt hat, dass der grundsätzlich einvernehmliche Sex ungeschützt erfolgte.
Ein Entscheid des Gerichtes über die Auslieferung noch am Dienstag galt als unwahrscheinlich. Erwartet wird, dass der Belmarsh Magistrates Court seinen Spruch erst in mehreren Tagen bekanntgibt.
Unabhängig vom Ausgang wird ohnehin damit gerechnet, dass die unterlegene Seite Berufung einlegt, so dass sich der endgültige Entscheid noch Wochen oder sogar Monate hinziehen könnte.
Straflager und Todesstrafe?
Assange wird in dem Prozess von einem ganzen Stab von Anwälten aus Grossbritannien, Australien und Schweden vertreten. Sein schwedischer Anwalt Björn Hurtig legte dem Gericht am Dienstag eine schriftliche Stellungnahme vor.
Er habe in seiner juristischen Karriere noch kaum einen Vorwurf erlebt, der auf schwächeren Füssen stehe, heisst es darin. Es sei augenscheinlich, dass die beiden Frauen, die sich als Opfer von Assange ausgäben, etwas im Schilde geführt hätten.
Die von der Assange-Verteidigung vorgebrachte Befürchtung, ihr Mandant könnte im Falle einer Auslieferung nach Schweden später in die USA weiter geschoben werden, wo ihm Straflager und Todesstrafe drohten, hielt am Dienstag selbst der schwedische Ex-Staatsanwalt Alhem - von der Verteidigung aufgeboten - für überzogen.