Corona-Impfung
EU gibt Grünes Licht für Astrazeneca-Impfung - Schweiz von Export-Verbot ausgenommen

Die EU-Medizinbehörde hat den Impfstoff von Astrazeneca zugelassen. Gleichzeitig führt sie einen Mechanismus zur Export-Kontrolle ein. Die Schweiz ist davon ausgenommen - anders als das Vereinigte Königreich und die USA.

Remo Hess, Brüssel
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Pocht darauf, dass die EU ihren Impfstoff kriegt: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Pocht darauf, dass die EU ihren Impfstoff kriegt: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Keystone

Nach dem Impfstoff von BioNtech/Pfizer und Moderna hat die EU am Freitagnachmittag auch das Vakzin von Astrazeneca zugelassen. Und zwar anders als es die deutsche Impfkommission am Vortag empfohlen hatte auch für Personen über 65 Jahre.

Gleichzeitig wird ein neues Regime zur Export-Kontrolle von Impfstoffen eingeführt. Das heisst: Bevor ein in der EU produziertes Impfmittel nach ausserhalb der Union exportiert werden kann, muss eine Autorisierung vorliegen. Diese kann verweigert werden, wenn zum Beispiel der eigene Bedarf an Impfstoffen nicht gedeckt ist. In diesem Fall käme dies einem eigentlichen Export-Verbot gleich.

Schweiz auf der sicheren Seite

Die Schweiz ist zusammen mit den EWR-Ländern Norwegen, Island und Lichtenstein von der Export-Kontrolle ausgenommen. Die Schweiz muss also nicht fürchten, von der Versorgung von Impfstoffen aus der EU abgeschnitten zu werden.

Zu den Ausnahmen zählt die EU auch die Länder des Westbalkans und Staaten in der unmittelbaren Nachbarschaft wie die Ukraine oder europäische Kleinststaaten wie Andorra oder San Marino. Ebenfalls ausgenommen sind die 92 Länder der COVAX-Impfallianz mit mittleren und tiefen Einkommen.

EU könnte Ausfuhr des Impfstoffs nach Grossbritannien verbieten

Brisant: Das Vereinigte Königreich - wie übrigens auch die USA - ist von der Export-Kontrolle nicht ausgenommen. Die EU könnte also die Ausfuhr von Impfstoffen nach Grossbritannien verbieten.

Die Massnahme kommt vor dem Hintergrund des heissen Streits mit dem britisch-schwedischen Impfhersteller Astrazeneca der letzten Tage.

Statt den versprochenen 80 Millionen Impfdosen will Astrazeneca der Europäischen Union bis April nur gerade 31 Millionen liefern. Das ist eine Reduktion von rund 60 Prozent und wirft die Impfpläne etlicher europäischen Staaten über den Haufen.

EU verdächtigt Grossbritannien, Impfdosen abgezweigt zu haben

Astrazeneca behauptet, im Liefervertrag nur eine Zusage nach bestem Kräften («Best Effort») gemacht zu haben, die ohne jede Garantie sei. Die EU-Kommission hingegen sagt, die Firma habe sich verpflichtet, die zugesagte Impfmenge termingerecht zu liefern.

Dazu EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen am Freitag im Interview mit dem «Deutschlandfunk»:

«Ich fordere das Unternehmen auf, seine Lieferverpflichtung uns gegenüber zu erfüllen.»

Was stimmt nun? Um Licht ins Dunkel zu bringen haben sich die beiden Parteien entschlossen, den bis anhin geheimen Kauf-Vertrag zu veröffentlichen.

Einige der zentralen Passagen, wie zum Beispiel jene über die Kosten, wurden geschwärzt.

Trotzdem lassen sich nach einer ersten Express-Sichtung Antworten auf die Frage ableiten, wer die Schuld am Impf-Schlamassel trägt.

Tatsächlich findet sich an mehreren Stellen die Erwähnung des «Best Effort»-Ansatzes. So heisst es, Astrazeneca werde «nach besten Kräften» versuchen, die Kapazitäten für die Produktion von 300 Millionen Dosen herstellen.

Astrazeneca wird sich nach "besten Kräften" bemühen, die Dosen herzustellen. Was das genau bedeutet, ist anscheinend Interpretationssache.

Astrazeneca wird sich nach "besten Kräften" bemühen, die Dosen herzustellen. Was das genau bedeutet, ist anscheinend Interpretationssache.

Screenshot

Nach Ansicht der EU-Kommission bezieht sich «Best Effort» aber auf die Zeit, bevor der Impfstoff entwickelt war. «Mit der Entwicklung eines Impfstoffes, der wirkt und der sicher ist, gibt es dann ganz klare Liefermengen, sowohl für den Dezember des letzten Jahres als auch für die Quartale, das erste, zweite und dritte Quartal», sagt Kommissionschefin von der Leyen.

Diese Liefermengen finden sich auch konkret in einer Tabelle im Anhang zum Vertrag. Die Angaben wurden zwar geschwärzt, aber es ist klar ersichtlich, dass entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.

Tabelle zum ungefähren Lieferzeitplan aus dem Anhang des Vertrags.

Tabelle zum ungefähren Lieferzeitplan aus dem Anhang des Vertrags.

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EU will Impfstoff aus britische Produktion

Astrazeneca begründet den Lieferausfall damit, dass es Probleme in der Fabrik in Belgien gebe, ohne diese weiter zu spezifizieren. Die Produktion in den beiden britischen Standorten hingegen sei für die britische Bevölkerung reserviert, so die Argumentation.

Das will die EU-Kommission nicht akzeptieren. Im Vertrag mit Astrazeneca seien explizit die Standorte aufgeführt, in denen die EU-Impfdosen produziert werden sollen. Zwei davon seien im Vereinigten Königreich. Dementsprechend meldet die EU nun auch Anspruch auf einen Teil der dort hergestellten Impfdosen an.

Die genauen Angaben zu den Produktionsstandorten sind zwar geschwärzt. Die Ländercodes zeigen aber, dass sich zwei davon im UK befinden.

Von den Fabriken zur Produktion des Impfstoffesn befinden sich zwei im Uk. (Hervorhebung: RH)

Von den Fabriken zur Produktion des Impfstoffesn befinden sich zwei im Uk. (Hervorhebung: RH)

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Wurden die EU-Impfdosen weiterverkauft?

Der Verdacht lautet, dass Astranzeneca mit dem Vereinigten Königreich einen Vertrag abgeschlossen hat, der die EU benachteiligt. Der Geschäftsführer Pascal Soriot weist in einem Interview daraufhin, dass der Vertrag mit den Briten drei Monate früher abgeschlossen wurde als jener mit der EU. In Brüssel lehnt man diese Logik ab. Man sei hier nicht beim örtlichen Metzger, wo das Motto «wer zuerst kommt wird zuerst bedient» gelte, sagte Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides. EU-Diplomaten verweisen auf die Vertragsklausel, die besagt, dass keine Verträge mit Dritten die Erfüllung des Vertrags mit der EU behindern dürfe.

Fazit: Der Kern des Problems liegt auch darin, dass solche Vorverkaufsverträge («Advanced Purchase Agreements») mit grossen Unsicherheiten behaftet sind. Man bestellt ein Gut – in diesem Falle das Impfmittel – das noch gar nicht zu Ende entwickelt, geschweige denn produziert ist. Der Grad an vertraglicher Unschärfe und der Interpretationsspielraum sind dementsprechend hoch.

Nur: Für juristische Streitereien bleibt angesichts dem dringendem Bedarf an Impfstoff kaum Zeit.