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Der Kanton Luzern verbietet das Konzert von Marco Wolf.
Die Dienststelle Gesundheit und Sport des Kantons Luzern hatte Marco Wolf bestätigt, dass er seine Klavier-Heil-Meditation im Maihof unter «den angegebenen Bedingungen durchführen dürfe». Und das, obwohl Musik nur in Gottesdiensten unter bestimmten Auflagen zugelassen ist. Auf die Nachfrage, ob damit der Begriff Gottesdienst breiter gefasst werde, antwortete die Dienststelle, sie sei gar nicht zuständig für das Erteilen einer Veranstaltungsbewilligung und habe die Hinweise, dass hier das vom Bund verordnete Veranstaltungsverbot missachtet werden soll, «der Gewerbepolizei weitergegeben».
Diese hatte inzwischen dem Musiker mitgeteilt, dass er auf die Durchführung verzichten müsse. Der Begriff «Gottesdienst» beziehe sich nur auf solche der Weltreligionen, sagt Thomas Christen von der Gewerbepolizei. «Andernfalls müssten wir bewerten, welche Formen von Spiritualität als Gottesdienst gelten könnten. Das wäre eine Gratwanderung.» Zum negativen Entscheid beigetragen haben dürfte, dass sich mit der epidemiologischen Lage am 18. Januar auch die Bestimmungen verschärft haben. (mat.)