Die Besoldungsordnung für Mitglieder der obersten kantonalen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und für den Staatsschreiber des Kantons Luzern sollen geändert werden.
Für diese Personen gelten im Personalgesetz abweichende Regelungen: Dies hinsichtlich des Zeitpunkts der Besoldungsanpassung, der Fortzahlung der Besoldung bei Arbeitsunfähigkeit sowie der Leistungen im Todesfall. Die entsprechenden Änderungen der Besoldungsordnung gehen nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 31. August, teilt die Staatskanzlei mit.
sb