Unser Sohn (12) wünscht sich einen E-Scooter – also ein E-Trottinett– mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern. Wie sehen die Vorschriften bezüglich Alter, Helmpflicht, Ausstattung und Versicherung aus? Und wo darf man überhaupt damit fahren?
E-Scooter, besser bekannt als E-Trottinett, wie auch E-Bikes mit 20 bzw. 25 km/h (mit Tretunterstützung) Höchstgeschwindigkeit gelten als Leichtmotorfahrräder. Mit Strassenzulassung darf damit auf all jenen Flächen gefahren werden, auf welchen auch Fahrräder erlaubt sind. Die Benützung des Radwegs ist sogar obligatorisch, sofern ein solcher vorhanden ist.
Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten und wird entsprechend gebüsst. Erlaubt ist die Benutzung einer Fussgängerzone mit dem signalisierten Zusatz «Velofahren gestattet», jedoch nur im Schritttempo. Was unter Schritttempo genau verstanden wird, ist gesetzlich nicht definiert und liegt somit im Ermessen des Fahrers, dürfte aber ca. 4 km/h betragen. Der Vortritt steht den Fussgängern zu. Ohne Strassenzulassung dürfen E-Scooter lediglich auf Privatgrund gefahren werden. Unter Privatgrund werden Strassen bezeichnet, welche ausschliesslich privatem Gebrauch dienen. Irrelevant ist dabei, ob die Strasse im öffentlichen oder im privaten Eigentum steht. Vielmehr ist massgebend, ob sie vom allgemeinen Verkehr in Anspruch genommen werden darf oder nicht.
Eine Strassenzulassung kann dann erhalten werden, wenn das Fahrzeug den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Strassen (Astra) genügt. Viele der Billigmodelle von E-Trottinetten sind dafür ungenügend ausgerüstet. Denn für eine Zulassung für öffentliche Strassen braucht es Bremsen an beiden Rädern, Rück- und Vorderlicht, eine Glocke sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bzw. 25 km/h. Zusätzlich darf die Leistung des Motors 48 Volt und 500 Watt nicht übersteigen. Das Tragen eines Helms wird nicht vorgeschrieben, jedoch sehr empfohlen.
Für solche Leichtmotorfahrräder (E-Scooter/E-Bikes mit 20/25 km/h) existiert kein Versicherungsobligatorium. Die Privathaftpflichtversicherung wie für Velos genügt. Für schnelle E-Scooter, welche eine Höchstgeschwindigkeit von über 20 bis 30 km/h bzw. mit Tretunterstützung eine Höchstgeschwindigkeit von über 25 bis 45 km/h erreichen oder über eine Leistung über 500 Watt verfügen, gilt eine andere Regelung. Sie zählen zur Kategorie der Motorfahrräder und müssen dementsprechend typengenehmigt sein, um eine Strassenzulassung zu erhalten. Die Typengenehmigung wird in der Regel vom Hersteller oder vom Importeur beantragt. Analog dem Mofa ist eine Versicherungsvignette notwendig.
Schliesslich bleibt zu erwähnen, dass ein Mindestalter von 14 Jahren Voraussetzung ist, um einen E-Scooter fahren zu dürfen. Zwischen dem 14. und dem 16. Altersjahr bedarf es eines Mofaausweises (Führerausweis M), nach dem 16.Lebensjahr wird kein Führerausweis mehr benötigt. Ihr Sohn ist somit noch nicht befugt, ein E-Trottinett zu fahren, bis er das 14.Altersjahr erreicht hat.
* Dr. iur. Beat Frischkopf, Sursee, ist Rechtsanwalt; www.frischkopf.ch