Ratgeber
Hypothek: Vorsorgekapital verpfänden oder beziehen?

Für den Kauf einer Eigentumswohnung überlege ich mir, Geld aus der Pensionskasse und der dritten Säule als Eigenkapital einzubringen. Ist es vorteilhafter, die Vorsorgegelder zu beziehen, oder soll ich sie besser verpfänden? Und wovon hängt dies ab?

Sharam Shad*
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Shahram Shad.

Shahram Shad.

Diese Frage wird in vielen Beratungsgesprächen zu Hypotheken gestellt und kann nicht mit einer allgemeingül­tigen Aussage, sondern nur aufgrund der jeweiligen persönlichen Situation beantwortet werden.

Sie sollten Ihre Entscheidung primär von folgenden drei Faktoren abhängig machen: Erstens stellt sich die Frage, ob Ihre Tragbarkeit im Falle einer Verpfändung auch mit der entsprechend höheren Hypothek gegeben ist. Zweitens müssen Sie sich im Klaren sein, dass Sie beim Bezug auf die Versicherungsleistungen und die Verzinsung der Pensionskasse bezüglich des be­zogenen Betrags verzichten. Drittens sollten Sie prüfen, ob allfällige Lücken in der Pensionskasse zukünftig geschlossen werden können. Entscheiden Sie sich, Pensionskassenguthaben oder Vorsorgegelder aus der dritten Säule zu verpfänden, erhöht sich Ihre Hypothek um die entsprechende Summe, und damit steigen Tragbarkeit und Zinskosten.

Die verpfändete Summe Ihres Vorsorgeguthabens dient nur als Sicherheit und verbleibt in der Pensionskasse respektive der dritten Säule. Ihr Vor­sorgeguthaben wird weiterhin verzinst, und in der Pensionskasse und bei einer Versicherungslösung der dritten Säule bleibt auch der Versicherungsschutz erhalten.

Die höheren Zinskosten wiederum können bei den Steuern in Abzug gebracht werden. Voraussetzung ist aber, dass die höhere Hypothek getragen werden kann, sprich Zinskosten (berechnet mit 5%), Amortisationen und Nebenkosten (1% des Immobilienwerts) nicht mehr als ein Drittel des Brutto-Haushaltseinkommens betragen.

Bezug schmälert Verzinsung

Wird das Vorsorgeguthaben bezogen, profitieren Sie nicht mehr von der Verzinsung des Altersguthabens, und Sie verlieren für die bezogene Summe einen allfälligen Versicherungsschutz. Dafür bringen Sie mehr Eigenkapital in Ihre neue Wohnung ein und bezahlen tiefere Hypothekarzinsen.

Je nach Kasse lässt sich die Lücke schliessen: Schauen Sie deshalb im Fall eines Bezugs des Pensionskassenguthabens im Reglement der Pensionskasse nach, ob sich die entstandene Lücke durch spätere Einzahlungen wieder schliessen lässt.

Bei der dritten Säule können Sie den Bezug nicht kompensieren, aber sehr wohl in den Folgejahren erneut in die Säule 3a einzahlen. Zu beachten ist, dass sowohl der Bezug von Pensionskassengeldern als auch von der dritten Säule eine Steuerlast zur Folge hat, die je nach Wohnort unterschiedlich ausfällt. Im Gegenzug können Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, müssen mindestens 10 Prozent des Kaufpreises als Eigenmittel eingebracht werden, die nicht aus der zweiten Säule vorbezogen oder verpfändet wurden.

* Sharan Shad ist Leiter Vertrieb Deutschschweiz Moneypark, www.moneypark.ch.