Vorfälligkeitsentschädigung muss gut beachtet werden
Eine Festhypothek kann vor Fälligkeit aufgelöst werden. Dabei muss der Kunde jedoch eine Entschädigung bezahlen. Diese ist zum einen abhängig von der Höhe des Hypothekarzinses, des Anlagezinses für die Bank und zum anderen von der Restlaufzeit.
Zinsänderungsrisiko kann den Traum vom Eigenheim teurer machen
Darunter versteht man die Ungewissheit, zu welchem Zinssatz man eine fällige Festhypothek in der Zukunft wieder abschliessen und verlängern kann. Das Risiko besteht darin, dass die Zinsen in der Zukunft über den aktuellen Hypothekarzinssatz steigen und man bei Verlängerung der Hypothek einen höheren Zins als aktuell bezahlen muss.
Amortisation kennt zwei verschiedene Rückzahlungsformen
Es geht hier um die Teilrückzahlung einer Hypothekarschuld. Man unterscheidet zwischen Pflichtamortisationen und freiwilligen Amortisationen.
Erste Hypothek macht im Normalfall keine Amortisation notwendig
Bei Wohneigentum belehnt die Bank zwei Drittel eines vernünftigen Verkehrswertes im Rahmen einer ersten Hypothek. Bei einer ersten Hypothek müssen im Normalfall keine Amortisationen geleistet werden.
Libor-Hypothek ist eine entscheidende Richtschnur für den Zinssatz
Bei der Libor-Hypothek wird der Zinssatz alle drei bis sechs Monate neu festgelegt. Die Basis sind die Zinsen für kurzfristige Gelder zuzüglich einer individuellen Kundenmarge.
Rahmenvertragsdauer nimmt den Kunden in die Pflicht
Die Rahmenvertragsdauer kommt vielfach beim Abschluss einer Libor-Hypothek zur Anwendung. Der Kunde verpflichtet sich, während dieser Dauer von meist ein bis fünf Jahren Hypothekarkunde bei der Bank zu sein, wobei er die Art der Hypothek wählen kann.