Ratgeber
Toilettenpause: Muss ich wirklich jedes Mal ausstempeln?

Bisher war am Vormittag in unserer Firma eine Pause von ungefähr 10 bis 15 Minuten für Kaffeetrinken und/oder Rauchen sowie Toilettengang toleriert und wurde als bezahlte Arbeitszeit betrachtet. Nun sollen wir uns künftig jedes Mal ausstempeln, wenn wir uns vom Arbeitsplatz entfernen, sogar wenn wir auf die Toilette müssen. Angeblich seien die jeweiligen Absenzen zu lang. Ist das zulässig?

Lic. iur. Raetus Cattelan*
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Das Arbeitsgesetz schreibt im Sinne des Gesundheitsschutzes vor, dass die Arbeit nach einer gewissen Dauer durch eine Pause unterbrochen werden soll. Pausen dienen der Erholung und der Verpflegung. Je länger am Tag gearbeitet wird, desto länger und häufiger müssen auch die Pausen sein.

Raetus Cattelan.

Raetus Cattelan.

Vorgeschriebene Pausen Deshalb schreibt das Arbeitsgesetz je nach Arbeitsdauer folgende Pausen vor:
15 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 5 ½ Stunden; 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden; 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden.

In der Mitte der Arbeitszeit

Pausen erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn sie etwa in der Mitte der Arbeitszeit liegen. Es ist deshalb nicht zulässig, Pausen am Ende der Arbeitszeit zu gewähren.

Weiter ist zu beachten, dass jede Arbeitssequenz, die 5 ½ Stunden überschreitet, durch die minimale Pause von 15 Minuten zu unterbrechen ist. Wenn zum Beispiel nach der Mittagspause 6 Stunden gearbeitet wird, ist diese Arbeitszeit wieder mit einer Pause zu unterbrechen, unabhängig davon, wie lange die Mittagspause war.

Grundsätzlich nicht bezahlt

Pausen zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit und sind deshalb auch nicht bezahlt. Häufig trifft man aber die (freiwillige) Regelung in Personalreglementen, dass die Vormittagspause von 15 Minuten bezahlt sei. Das ist dann eine vertragliche Vereinbarung, die über das Gesetz hinausgeht, was selbstverständlich zulässig ist. Ebenso zulässig wäre die Vereinbarung von längeren Pausen.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn man während der Pause den Arbeitsplatz nicht verlassen darf (um zum Beispiel für Notfälle abrufbar zu sein). Bei dieser Konstellation darf man die Arbeit unterbrechen und Pause machen. Weil man aber den Arbeitsplatz nicht verlassen darf, stellt diese Pause Arbeitszeit dar und ist deshalb bezahlt.

Stempeln: Pflicht ist zulässig

Weil Pausen grundsätzlich nicht zur bezahlten Arbeitszeit gehören, ist es zulässig, dass Ihr Arbeitgeber in Zukunft die gesetzliche Regelung durchsetzen will und von Ihnen und Ihren Mitarbeitern verlangt, dass künftig jedes Verlassen des Arbeitsplatzes erfasst wird (Ausstempeln). Dass er das auch beim Toilettengang vorschreibt, wirkt kleinlich.

Die Anordnung des Arbeitgebers lässt allerdings darauf schliessen, dass die bisherige Praxis offenbar ausgenützt wurde und nun deshalb die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes strikt durchgesetzt werden sollen.

* Lic. iur. Raetus Cattelan ist Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, Fellmann Tschümperlin Lötscher, Luzern, www.fellmann-partner.ch.