Ratgeber
Wie können wir kranke Tochter finanziell absichern?

Wir (71 und 72) haben vier erwachsene Kinder. Leider ist eine Tochter (38, ledig) schwer erkrankt. Sie erhält eine kleine IV-Rente. Wir möchten nun frühzeitig etwas für ihre spätere Rente tun: Wir haben dabei an eine Lebensversicherung gedacht, mit der sie im Erlebensfall ein Kapital erhalten würde. Oder gäbe es andere Möglichkeiten?

Christian Marbot*
Drucken
Christian Marbot.

Christian Marbot.

Gut, dass Sie sich frühzeitig überlegen, wie Sie Ihre Tochter finanziell absichern können. Die Optionen müssen Sie nämlich sorgfältig prüfen. Denkbar ist zum Beispiel, dass Sie eine sogenannte «Leibrentenversicherung» abschliessen. Unter normalen Umständen wäre davon abzuraten, weil Leibrenten teuer und steuerlich unattraktiv sind. In Ihrem Fall könnte das trotzdem evtl. sinnvoll sein, wenn Ihre Tochter nur eingeschränkt mit Geld umgehen kann.

Mit einer Leibrente könnten Sie der Tochter im Erlebensfall ein lebenslanges Zusatzeinkommen sichern. Dies, indem Sie heute den gewünschten Betrag einmalig einzahlen. Wählen Sie in so einem Fall aber die Variante «ohne Rückgewähr», damit die Police nicht vorzeitig aufgelöst werden kann. Das schützt Ihre Tochter besser vor einem allfälligen Missbrauch.

Sofern Ihre Tochter selbstverantwortlich mit Geld umgehen kann, können Sie zum Beispiel auch jeden Monat Geld auf ein Sparkonto einzahlen. Zwar sind die Sparzinsen praktisch bei null Prozent. Doch auch ohne Zins und Zinseszins kommen bei einem monatlichen Sparbetrag von 300 Franken nach 15 Jahren immerhin 54 000 Franken zusammen. Spargelder sind flexibler als eine Leibrente und Ihre Tochter könnte die Ersparnisse jederzeit beziehen, also selbst dann, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtern sollte.

Auf Kosten achten

Eine weitere Möglichkeit, um mit regelmässigen Einzahlungen Vermögen anzusparen, sind ETF-Sparpläne. ETF bilden einen Börsenindex eins zu eins ab. Sie müssen nicht aktiv gemanagt werden und sind darum viel günstiger als herkömmliche Anlagefonds. Zwar kann der Wert des Guthabens stark schwanken, dafür dürfte die Rendite längerfristig deutlich höher als auf einem Konto sein. Vergleichen Sie aber die Angebote, besonders auch bezüglich der Kosten.

Wichtig ist, dass Sie daneben alle steuer- und erbrechtlichen Folgen genau abklären. Das gilt auch, falls Sie mit dem Gedanken spielen, Ihrer Tochter zu Lebzeiten andere Vermögensteile zu schenken. Wie Sie schreiben, bekommt Ihre Tochter nur eine kleine IV-Rente. Darum wissen wir nicht, ob sie allenfalls Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat. Erbvorbezüge und Schenkungen können die Höhe dieser Leistungen aber beeinflussen.

Aus erbrechtlicher Sicht haben Sie eine weitere Option, indem Sie Ihrer Tochter ihren normalen Erbteil in monatlichen Raten auszahlen und die Verwaltung des Vermögens an einen Dritten delegieren. Die Pflichtteile der Kinder müssen dabei aber beachtet werden.

Überlegen Sie sich auch, ob Sie Ihr Vermögen neu organisieren müssen, damit die Aufteilung nach Ihrem Tod weniger Probleme bereitet. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Grossteil Ihres Vermögens in einer Liegenschaft steckt.

* Christian Marbot, Niederlassungsleiter Sursee, VZ VermögensZentrum; www.vermoegenszentrum.ch