Bezirksgericht Winterthur
BMW-Fahrer wegen Rache am Blitzkasten verurteilt

Das Bezirksgericht Winterthur schickt einen Mann, der im November 2019 extra einen Blitzer rammte, ins Gefängnis.

Fabienne Jacomet
Drucken
Kaputtgerammt: Aber die Daten des Blitzkastens konnten trotzdem ausgewertet werden.

Kaputtgerammt: Aber die Daten des Blitzkastens konnten trotzdem ausgewertet werden.

zvg/Stadtpolizei Winterthur

«Man kann nur von Glück sprechen, dass nichts passiert ist», meinte der vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Donnerstag am Bezirksgericht Winterthur. Angeklagt war ein 31-jähriger selbstständiger Autospengler, der auf der Breitestrasse in Winterthur mit seinem BMW mit 97 km/h in der Tempo-40-Zone geblitzt wurde. Er kam leger gekleidet in Bluejeans und Blumenhemd und in Begleitung seiner Freundin zur Verhandlung.

Der Angeklagte, der für die Verhandlung eine Italienisch-Übersetzerin brauchte, war an einem Novemberabend 2019 mit seiner Partnerin in Winterthur bei einem Nachtessen. ­Zuvor hatte er ein Medikament gegen Angstzustände ein­genommen. Zum Essen trank er dann ein grosses Bier, «ungefähr sechs Gläser Wein» und Grappa. Trotzdem setzte er sich für die Heimfahrt in den Kanton Aargau ans Steuer seines BMW. «Ich dachte, ich kann noch fahren», sagte er beschämt mit gesenktem Blick, während der Richter den Vorfall nochmals mit ihm durchging.

Sachschaden von über 100'000 Franken

Kurz vor Mitternacht überholte der junge Mann ein ­anderes Auto. Die Sicht war schlecht und er befand sich in einer Kurve mit einer Fussgängerinsel – ohne jegliche Übersicht. «Ich musste über­holen, weil ich so schnell war», sagte der Angeklagte, der sich während der Verhandlung ­immer wieder in seine dunklen, grau melierten Haare fasste und dem Blick der Richter auswich. Wieso er so schnell fuhr, konnte er nicht ­sagen. «Ich verstehe das nicht. Zum Glück waren keine Fussgänger da und es kam mir niemand ­entgegen.»

Nachdem er geblitzt worden war, hielt er seinen Wagen an, fuhr kurzerhand mit Absicht rückwärts in den Blitzkasten und schob ihn gegen ein Mehrfamilienhaus. Dabei entstand am Blitzer ein Sachschaden
von rund 116'000 Franken, und auch die Gartenmauer der ­Liegenschaft wurde beschädigt. Weshalb er das gemacht habe, fragte der Richter den Familienvater. Dieser haderte und ihm versagte fast die Stimme: «Ich hatte eine grosse Wut in mir. So als ob ich das Foto dadurch hätte löschen können. Ich schäme mich dafür, auch vor meiner ­Familie.»

Noch in der gleichen Nacht im Aargau festgenommen

Nach der Tat habe er mit seiner Partnerin Platz getauscht; die beiden fuhren nach Hause, ohne den Schaden zu melden. Daheim nahm er erneut sein Medikament zu sich. Dadurch habe er eine genaue Blutuntersuchung verunmöglicht, so der Richter. Die Aargauer Polizei nahm ihn schliesslich in derselben Nacht fest.

Der Autospengler zeigte sich reumütig. «Jedes Mal, wenn ich zurückschaue, habe ich ein schlechtes Gefühl.» Er wolle sich bessern. Das Gericht sprach den Mann schuldig der qualifizierten groben Verkehrsverletzung, des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, der Sachbeschädigung und der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit.

Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Davon muss er sechs Monate absitzen. Die restlichen 16 sind auf Bewährung. Der Angeklagte muss zudem, weil er sich nicht bewährt hat, für zwei frühere Delikte Geldstrafen in der Höhe von 90 Tagessätzen zu 80 Franken (7200 Franken) und 60 Tagessätzen zu 100 Franken (6000 Franken) bezahlen.

Hinzu kommen die Gerichtsgebühr von 1500 Franken sowie rund 5330 Franken übrige Kosten. «Aufgrund des grossen Gefahrenpotenzials und Ihrer Kurzschlusshandlung wäre eine Strafe von 30 Monaten durchaus angebracht gewesen», bemerkte der Richter. Das Gericht habe jedoch berücksichtigt, dass der Angeklagte von Anfang an geständig gewesen sei und Reue gezeigt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.