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Region (LiZ)
Zürich
Rolf Erb und seine Familie müssen umziehen und die Oldtimer-Sammlung aufgeben. Das haben die Bundesrichter entschieden.
Das Bundesgericht hat Beschwerden der Lebenspartnerin, der Zwillinge und des Bruders von Rolf Erb abgewiesen. Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass Vermögenswerte in Millionenhöhe den Gläubigern zugute kommen sollen. Damit muss Erbs Familie ausziehen.
Als im Jahr 2002 der Zusammenbruch der ganzen Erb-Gruppe absehbar war und damit das finanzielle Ende von Rolf Erb, verschenkte dieser das Schloss Eugensberg im Kanton Thurgau, dessen Inventar, 13 Autos, Aktien und Geld an seine Familie.
Diese Vermögenswerte werden nun definitiv der Konkursmasse zugeschlagen. Das Bundesgericht schreibt in seinem am Freitag publizierten Urteil, dass die Rügen von Erbs Familie unbegründet seien. Sie hatten in ihren Beschwerden den Schuldspruch des Zürcher Obergerichts gegen Erb bestritten, worauf sich die Einziehung stützt.
Ihre Einwände erachten die Bundesrichter jedoch als nicht geeignet, um den Entscheid der Vorinstanz als willkürlich erscheinen zu lassen. Das Obergericht verurteilte Erb im Januar 2014 wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil.
Während Jahren Bilanzen frisiert
Erb war der letzte Konzernchef der Erb-Gruppe, die 2003 Konkurs ging. Während Jahren frisierte er Bilanzen, um so an weitere Bankkredite zu kommen.
Bis heute streitet Erb alle Vorwürfe ab und schiebt die Schuld seinem verstorbenen Vater Hugo zu. Dieser habe die Fäden in der Hand gehabt. Während des ganzen Strafverfahrens lebte Erb mit seiner Partnerin und den Kindern auf dem Thurgauer Schloss Eugensberg.
Es ist der prominenteste Teil des eingezogenen Vermögens. Erb kaufte das Anwesen kurz vor dem Konkurs der Hugo Erb AG für 27 Millionen Franken ab und schenkte es seinen Zwillingssöhnen. Das Schloss hat einen geschätzten Wert von rund 30 Millionen Franken.
Das herrschaftliche Anwesen wurde Anfang des 19. Jahrhunderts von Napoleon Bonapartes Stiefsohn, Eugène de Bauharnais, erbaut. Es liegt hoch über dem Ufer des Untersees und ist von einem englischen Landschaftsgarten umgeben. Die Hugo Erb AG kaufte das Schloss im Jahr 1990 und liess es im grossen Stil renovieren.
Gläubigeranwalt: "Ein ganz toller Erfolg"
Gläubigeranwalt Matthias Hotz freut sich über das Urteil. Dies sei ein ganz toller Erfolg, sagte er dem "Regionaljournal Zürich-Schaffhausen" von Radio SRF 1.
Nach über zehn Jahren durch alle Instanzen habe man endlich geschafft, dass die Vermögenswerte den Gläubigern zufallen würden. Das Urteil sei auch ein wichtiges Zeichen für das Rechtssystem. "Es zeigt, dass solche Machenschaften vor einem Konkurs nicht gehen."
Wann genau Erbs Familie aus dem Schloss ausziehen muss, ist noch unklar. Unklar ist auch, wann Erb seine Haft antritt. Wer eine Freiheitsstrafe absitzen muss, erhält normalerweise noch einige Monate Zeit, um persönliche Belange zu regeln.