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Zürich
Die momentane Dürreperiode macht der Landwirtschaft zu schaffen. Der Kanton hat nun entsprechende Massnahmen ergriffen.
Die anhaltende Trockenperiode führt zu einer steigenden Zahl von Gesuchen für Bewässerungen von landwirtschaftlichen Kulturen. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat den Gemeinden die Kompetenz übertragen, Wasserentnahmen für ganz bestimmte, leistungsfähige Gewässer zu bewilligen, wie der Kanton Zürich in der Mitteilung von Dienstag schreibt.
Dabei handelt es sich um folgende Gewässer:
Die Gemeindeverwaltungen geben Auskunft über die einzuhaltenden Bedingungen. Ausserdem führen sie ein Verzeichis der erteilten Bewilligungen. Für alle anderen Gewässer, welche nun nicht erwähnt worden sind, bleibt das AWEL zuständig.
Anhaltende #Trockenheit - Wasserentnahme aus Seen und Flüssen für die Landwirtschaft https://t.co/Ix1MqOU6JJ #bdzh Bild: Zürichsee pic.twitter.com/avPiMrksjo
— Kanton Zürich (@KantonZuerich) 24. Juli 2018
Für die Wasserentnahme aus Bächen sind keine provisorischen Bewilligungen möglich, da die Restwasserführung gewährleistet werden muss.