Der Kanton Zürich möchte als Wirtschaftsstandort international konkurrenzfähig bleiben. Diesem Bestreben verleiht er nun auch auf gesetzlicher Ebene Nachdruck.
«Der Standortwettbewerb ist härter geworden. Das bedeutet, wir müssen Gas geben.» Das sagte Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) im Dezember im Interview mit der «Limmattaler Zeitung». In einer Studie von Walker Spähs Amt für Wirtschaft und Arbeit von 2022 landete der Kanton Zürich punkte Innovationsfähigkeit auf Rang 51. Zum Vergleich: 2014 lag er noch auf Rang 18.
Gas geben will der Kanton nun zumindest schon einmal auf juristischer Ebene: Ein neues Gesetz – das Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz – soll den Rahmen der Standortförderung regeln. Das teilte der Zürcher Regierungsrat am Donnerstag mit. Er hatte die Volkswirtschaftsdirektion mit der Ausarbeitung beauftragt.
Das neue Gesetz regelt einerseits Zweck und Ziele der kantonalen Standortförderung sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren. Andererseits übernimmt es die bisherigen Regelungen zur administrativen Entlastung der Unternehmen und passt diese an. Konkret würden diese damit gestärkt, schreibt der Regierungsrat. Die Unternehmensentlastung zielt darauf ab, Belastungen für Unternehmen, die aufgrund von Regulierungen des Kantons entstehen, möglichst gering zu halten.
Das neue Gesetz umfasst darüber hinaus eine Bestimmung, die es dem Kanton ermöglichen soll, sich in einem raschen Verfahren an allfälligen Bundesprogrammen zur Unterstützung der Wirtschaft zu beteiligen, also etwa Unterstützungsgelder zu sprechen. Künftig könnte der Kantonsrat entsprechende Kredite beschliessen, ohne dass die 60-tägige Referendumsfrist abgewartet werden müsste. Die Pandemie habe gezeigt, dass rasches und zielgerichtetes Handeln in Krisensituationen nötig sei, heisst es dazu in der Mitteilung.
Um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken, verfolgt der Regierungsrat gemäss eigenen Aussagen eine «auf attraktive Rahmenbedingungen ausgerichtete Standortpolitik». «Unser Ziel ist es, den Kanton Zürich als einen wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort mit einer Vielfalt an attraktiven Arbeitsplätzen weiter zu entwickeln», wird Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh in der Mitteilung zitiert.
Bevor das neue Gesetz in Kraft treten kann, muss sich noch der Kantonsrat darüber beugen. Das wird er zu einem späteren Zeitpunkt tun. Bei einer Vernehmlassung sei der Entwurf auf breite Zustimmung gestossen, so der Regierungsrat. (liz)