Kommentar
Eine Schnelltest-Pflicht muss her

Wird häufiger mittels PCR-Test nach Coronaviren gesucht kostet dies das Dreifache im Vergleich mit dem Schnelltest. Dies verursacht für die ohnehin stark belastete Staatskasse unnötige Kosten.

Zoe Gwerder
Zoe Gwerder
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Wenn in Coronatestzentren öfter zu einem PCR-Test gegriffen wird statt zu einem Schnelltest, geht das uns alle an – uns Steuerzahler. Zwar ist das Vorgehen legitim, denn das BAG kennt keine Pflicht zu Schnelltests. Doch diese Praxis führt zu deutlich höheren Kosten. So bezahlt der Bund an die aufwendigere Auswertung des PCR-Test das Dreifache des Schnelltests.

In der Hirslanden Andreasklinik in Cham scheinen die PCR-Tests bevorzugt zur Anwendung zu kommen, wie unserer Recherche zeigt. Leider antwortet die Klinik nur ausweichend und oberflächlich auf entsprechende Anfragen. Als Erklärung für die tiefe Schnelltestquote taugen die Antworten nicht.

Schade. Denn eine mögliche Begründung, dass eher zu den teureren Tests gegriffen wird, weil im Gesundheitswesen das Personal knapp ist und der Schnelltest zusätzliche Ressourcen bindet, wäre mehr als verständlich. Auch die wenig attraktive Entlöhnung von 32.50 Franken pro Auswertung eines Schnelltests wäre eine nachvollziehbare Erklärung.

Die zusätzlichen Kosten eines einzelnen Testcenters sind im Anblick der Gesamtkosten dieser Pandemie zwar gering. Sollte es sich beim Fall der Andreasklinik jedoch nicht um einen Einzelfall handeln, könnte der Rechnungsposten trotzdem beachtlich sein.

Der Ball liegt beim Bund, welcher eine Pflicht zu Schnelltests unter gewissen Voraussetzungen erlassen könnte. Um so die ohnehin stark belastete Staatskasse etwas zu entlasten.