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Die Politik blieb untätig und verwies auf die Richter. Nur wegen eines Schwindlers kam es zum historischen Urteil über die Sittlichkeit des horizontalen Gewerbes.
Das Urteil des Bundesgerichtes, Prostitution nicht mehr in allen Fällen als sittenwidrig anzusehen, war überfällig. Wer sich nicht täglich mit Juristerei befasst, kann kaum glauben, dass vor diesem Entscheid Sexarbeiterinnen zwar Steuern und AHV-Abgaben entrichten mussten, sich aber nicht gegen einen Freier wehren konnten, der nicht bezahlen wollte.
Man könnte nun schulterzuckend auf die Mühlen der Justiz verweisen, die ja auch in anderen Bereichen nicht allzu schnell mahlen. Das wäre falsch. Denn das Urteil wirft ein Schlaglicht auf ein grösseres Problem: die Behandlung von Prostituierten als Bürgerinnen zweiter, wenn nicht dritter Klasse.
Trotz breitem Konsens, dass die Ungleichbehandlung von Prostitution gegenüber anderen Gewerben nicht mehr zeitgemäss ist, konnte sich die Politik nicht zu einem entsprechenden Entscheid durchringen. Parlamentarier und Bundesrat schoben die Verantwortung ab auf die Gerichte.
Es ist zudem bezeichnend, dass das Urteil nun nicht von einer Sexarbeiterin erstritten wurde, die gegen einen zahlungsunwilligen Kunden vorging.
Es brauchte einen dreisten Betrüger. Er weigerte sich nicht nur, einer Frau das versprochene Geld für Sex zu bezahlen. Er hatte auch noch die Frechheit, seinen Betrug bis vor Bundesgericht zu verteidigen. Er zählte darauf, dass sein Geldversprechen sittenwidrig und damit nichtig war. Diese Aussicht auf Erfolg, die ihm die frühere Rechtsprechung gab, muss uns zu denken geben.