Kommentar
Schwammige Kriterien

Der Gemeinderat von Steinhausen hat Richtlinien zur Förderung von Vereinen erlassen. Mit einem schwammigen Kriterium hat er sich jedoch selber einen Stolperdraht gelegt.

Harry Ziegler, Chefredaktor Zuger Zeitung
Drucken
Harry Ziegler.

Harry Ziegler.

Die Gemeinde Steinhausen hat Richtlinien zur Förderung von Vereinen erlassen. Bedeutet: Welcher Verein kann von gemeindlicher Unterstützung profitieren. In den Richtlinien der Gemeinde sind die Kriterien aufgeführt, welche Vereine überhaupt Anspruch auf Förderung haben. Der Grundgedanke, der den Richtlinien zugrunde liegt, ist nachvollziehbar: Veranstaltungsraum-Tourismus soll unterbunden werden. Das heisst, wer für seine Veranstaltung in der eigenen Gemeinde keinen Platz findet, überwindet leicht die Gemeindegrenzen. Steinhausens Gemeinderat fördert aber richtigerweise zuerst die ortsansässigen Vereine. Es macht, wie Gemeindepräsidentin Barbara Hofstetter in unserer Zeitung sagt, keinen Sinn, wenn Vereine von ausserhalb die gemeindliche Infrastruktur kostenlos nutzen. Das sei nicht im Sinne der Steuerzahler.

Allerdings lässt ein Kriterium, nach dem der Gemeinderat die Förderungswürdigkeit beurteilen soll, erheblichen Interpretationsspielraum zu. Glasklar hingegen sind die folgenden Punkte: «Vereine, in denen mehr als 50 Prozent der Mitglieder in Steinhausen wohnen» und «Vereine, die bereit sind, einen öffentlichen Anlass durchzuführen beziehungsweise an diesem mitzuhelfen».

In den Genuss einer Förderung gelangen weiter Vereine, «die von ‹relevantem öffentlichem Interesse› für Steinhausen sind». Nur: Wer beurteilt die Relevanz eines Vereins? Wer beurteilt dessen Relevanz fürs öffentliche Interesse? Das wird bei einem ablehnenden Entscheid der Behörde zu Diskussionen führen. Egal, ob dieser letztlich mit gesundem Menschenverstand getroffen wurde. Mit diesem schwammigen Kriterium hat sich der Gemeinderat in einem ansonsten klaren Reglement selber einen Stolperdraht gelegt.