Eine neue Vertriebsmarge könnte Fehlanreize beseitigen. Das kostet aber.
Wie viel darf ein Medikament kosten? An dieser sensiblen Frage reibt sich die Politik seit Jahren, auch weil ein Grossteil der Kosten solidarisch von der Krankenkasse getragen wird. In vielen Ländern setzte sich das Prinzip durch, dass nur noch jenes Medikament vergütet wird, das bei gleichem Wirkstoff günstiger ist.
Die Schweiz sollte nachziehen, kann aber nicht. Die Reform scheitert wohl am massiven Widerstand der betroffenen Branchen. Auch Hausärzte und Apotheker wehren sich dagegen, weil ihnen die Haupteinnahmequelle wegbrechen würde. Die Vertriebsmarge ist heute nämlich so eingestellt, dass diese am Verkauf teurerer Medikamente viel besser verdienen als an günstigen. Sie haben also kein Interesse daran, günstige Medikamente wie Generika zu verkaufen. Dahinter steckt aber nicht (nur) Gier. Offenbar finanzieren sie mit mittel- und hochpreisigen Medikamenten die Ausfälle bei den tiefpreisigen. Letztere lassen sich nicht kostendeckend verkaufen.
Ja, solche Quersubventionen müssen sofort aufhören. Sie zu stoppen, ist aber gar nicht so einfach. Die Vorschläge des Bundesrats fanden wenig Anklang. Jetzt präsentieren Krankenversicherer und Apotheker eine gemeinsame Lösung. Sie ist zwar schwer verdaulich, weil die Preise von günstigen Medikamenten stark steigen würden. Doch sie würde die stossenden Fehlanreize aus dem System beseitigen. Wer sich tiefere Medikamentenkosten wünscht, muss eine faire und stabile Basis der Abgeltung schaffen. So paradox das auch klingen mag: Nur wenn die Preise günstiger Medikamente steigen, können jene der teuren sinken.