Leserbrief
Die Wettbewerbsfähigkeit wird gestärkt

Zur eidgenössischen Abstimmung vom 25. September über die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts).

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Die Gegner der Reform der Verrechnungssteuer betreiben mit ihren Ausfallszenarien eine sonderbare Zahlenakrobatik. Fakt ist, dass der Bund unter dem Strich von mehr Steuereinnahmen ausgeht.

Das attraktive Kosten-Nutzen-Verhältnis ist auch in der jüngsten Publikation der Finanzverwaltung – auf die sich auch der Artikel in der «Zuger Zeitung» vom 16. Juli («Die Ausfälle sind deutlich höher») bezieht – explizit festgehalten. Die Reform schafft den Anreiz, dass Unternehmen Obligationen zur Kapitalbeschaffung in der Schweiz herausgeben. Im günstigsten Fall könnte dies die Reform bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten finanzieren.

Zentral ist, dass die Reform die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz stärkt und Hindernisse der Fremdkapitalbeschaffung beseitigt. Damit werden Herausgeber von Anleihen – beispielsweise Spitäler und Energieversorger – finanziell stark entlastet.

Deshalb sage ich Ja zur Verrechnungssteuerreform am 25. September.

Jill Nussbaumer, FDP Kantonsrätin, Cham