«Wer zur Abstimmung eine Fahne aufhängt, riskiert eine Busse», Ausgabe vom 19. Juli
Durch Knebelverträge werden nicht nur im Kanton Luzern die Bauern für illegale Plakatiererei unter Druck gesetzt. Aber das ist noch gar nichts, wie ein jüngstes Beispiel am Chamer Seeufer zeigt: Beim Seeweg 8 prangt seit erster Hälfte Juli ein Plakat von 2,5 MeternHöheund 3 Metern Breite, welches einen sich sehr wichtig nehmenden Zeitgenossen als Kantonsratskandidaten anpreist. Leider hat er dabei gleich mehrfach Pech:
Die Frist für das Aufstellen von Wahlpropaganda draussen beginnt laut Verfügung des Regierungsrates fünf Wochen vor dem Stichdatum; das wäre im konkreten Fall also erst am 28. August.
Ausserdem gibt es beim schmalen Strässchen östlich St.Andreas bis an die Gemeindegrenze keine öffentlichen Plakatstellen. Zu gross wäre das Risiko, dass im dichten sommerlichen Mischverkehr von Autos, Zweirädern aller Art und Spaziergängern die Aufmerksamkeit abgelenkt wird. Für das unverschämt grosse Format von 7,5 Quadratmetern über 4 Quadratmetern Betonsockel scheint dies aber nicht zu gelten.
Wenn Adrian Kalt wenigstens etwas zu sagen hätte! Aber die riesige Fläche reicht nur gerade für die nichtssagende Allerweltsfloskel: «Machen, worauf es ankommt.» Das kann genauso gut die Rückkehr der Partei in den Schoss der katholischen Kirche, die Hinwendung zum Kommunismus oder zu noch extremerem Kapitalismus pur bedeuten.
Ja, es würde der Chamer Mittepartei gut anstehen, sich von solchen Machenschaften in aller Form zu distanzieren.
Jürg Röthlisberger, Cham