KONTROLLE: «Bundesrat erfüllt Versprechen von starker Nachrichtendienstaufsicht nicht»

Die Regierung soll aufzeigen, wie eine Nachrichtendienstaufsicht ausserhalb der Verwaltung eingerichtet werden kann – so lautet der Auftrag des Parlaments. Dessen ungeachtet will der Bundesrat die neue Aufsichtsbehörde dem VBS zuordnen.

Tobias Bär
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Dem potenteren Nachrichtendienst soll in Zukunft genauer auf die Finger geschaut werden. (Bild: Peter Schneider/Keystone (Zimmerwald, 3. Juli 2015))

Dem potenteren Nachrichtendienst soll in Zukunft genauer auf die Finger geschaut werden. (Bild: Peter Schneider/Keystone (Zimmerwald, 3. Juli 2015))

Tobias Bär

Ab Anfang September hat der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) mehr Mittel in der Hand. Dann soll das neue Gesetz in Kraft treten, gemäss dem der NDB Telefongespräche abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen darf. Gleichzeitig wird die Arbeit des Nachrichtendienstes strenger kontrolliert, unter anderem von einer neuen, unabhängigen Aufsichtsbehörde. Es war das Parlament, das auf die Schaffung dieser Behörde pochte.

Gestern hat der Bundesrat nun bekannt gegeben, wie er diese Aufsicht genau regeln will. Demnach soll die Behörde administrativ dem Generalsekretariat des Verteidigungsdepartements zugeordnet werden – jenem Departement also, zu dem auch der Nachrichtendienst gehört.

Zumindest nicht im Verteidigungsdepartement

Das entspricht zwar dem Wortlaut des Gesetzes, nicht aber dem Willen des Parlaments. Der Bundesrat solle aufzeigen, wie eine Aufsicht ausserhalb der Bundesverwaltung eingerichtet werden kann. Dies forderten National- und Ständerat während der Beratung des Nachrichtendienstgesetzes einstimmig per Vorstoss.

Die Sicherheitspolitikerin und SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher ist denn auch überhaupt nicht einverstanden mit den Plänen der Regierung: «Der Bundesrat erfüllt weder den Auftrag des Parlaments noch sein vor der Volksabstimmung gemachtes Versprechen, es gebe eine starke und unabhängige Aufsicht», sagt Graf-Litscher. Dieses Versprechen habe viele – unter anderem sie selber – dazu bewogen, dem Gesetz zuzustimmen.

Der Bundesrat sieht das Kernanliegen einer unabhängigen Aufsicht allerdings erfüllt, auch wenn die Behörde dem VBS zugeordnet und damit nicht ausserhalb der Verwaltung angesiedelt sei. Dies antwortete er im vergangenen November auf einen Vorstoss von Graf-Litscher. Die Thurgauerin gibt sich damit nicht zufrieden: «Die Unabhängigkeit ist nur dann gewährleistet, wenn die Aufsichtsbehörde ausserhalb der Verwaltung oder zumindest in einem anderen Departement angesiedelt wird.» Die SP werde diese Forderung in der bis im Juni laufenden Vernehmlassung noch einmal erneuern.

Leiter der Aufsicht immer noch nicht bestimmt

Der Präsident der parlamentarischen Oberaufsicht über den Nachrichtendienst und SVP-Ständerat Alex Kuprecht (SZ) hat weniger Bedenken. Kuprecht würde es zwar wie Graf-Litscher begrüssen, wenn die neue Aufsichtsbehörde einem anderen Departement zugeordnet wäre. Die Unabhängigkeit der Behörde sei aber auch dann gewährleistet, wenn sie administrativ zum Verteidigungsdepartement gehöre.

Auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger zweifelt nicht an der Unabhängigkeit der neuen Aufsicht. Er selber sei der Bundeskanzlei zugeordnet, was keinerlei Einfluss auf seine operative Selbstbestimmung habe. «Bei der unabhängigen Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst kommt dazu, dass sie – anders als ich – über ein eigenes Budget verfügen wird.» So könne das Parlament direkt beeinflussen, wie stark die Kontrollintensität sein soll.

Den Leiter der Aufsichtsbehörde wählt der Bundesrat. Diese Wahl sollte bis Anfang 2017 erfolgen, steht aber immer noch aus. Verteidigungsminister Guy Parmelin werde dem Bundesrat «voraussichtlich im Frühling» einen Vorschlag machen, heisst es nun beim VBS auf Anfrage.

Ebenso offen ist, aus wie vielen Personen sich die Behörde zusammensetzen wird. Weder im Gesetz noch in der Verordnung ist dies geregelt. Das VBS meint dazu: «Der vom Bundesrat designierte Leiter der Aufsichtsbehörde wird auf diese Frage antworten können.»