VERKEHR: Flankierende Massnahmen für Alkoholverkauf auf Raststätten

Keine Schnäpse, zwingend ein Essen und ein Verkaufsverbot in der Nacht: Mit diesen Forderungen reagiert die Genfer SP-Nationalrätin Laurence Fehlmann-Rielle auf die Aufhebung des Alkoholverbots auf Autobahnraststätten.

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Alkoholverkauf in Raststätten? Die Verkehrskommission will dies erlauben. (Bild: Ralph Ribi (Wil, 12. April 2017))

Alkoholverkauf in Raststätten? Die Verkehrskommission will dies erlauben. (Bild: Ralph Ribi (Wil, 12. April 2017))

Die Mehrheit des Parlaments vertraut auf die Eigenverantwortung der Autofahrer: In der Herbstsession hat der Ständerat mit deutlicher Mehrheit entschieden, den Verkauf von Alkohol auf Autobahnraststätten zu erlauben. Der Nationalrat hatte dies bereits in der Sommersession getan. Vergeblich argumentierten vorab linke Politiker, das Ende des Verkaufsverbots schade der Sicherheit im Strassenverkehr. Das Verbot galt seit 1964.

Kurz nach der Niederlage im Parlament startet Laurence Fehlmann-Rielle eine neue Präventionsoffensive. Die Genfer SP-Nationalrätin hat vor wenigen Tagen eine Motion eingereicht, um «die schädlichen Folgen der neuen Regeln abzufedern». Sie plädiert für drei Massnahmen:

  • Auf Autobahnraststätten dürfen keine Spirituosen verkauft werden, sondern tiefprozentige Getränke wie Bier und Wein.
  • Die Gäste dürfen nur Alkohol trinken, wenn sie gleichzeitig eine Mahlzeit zu sich nehmen, um den unmittelbaren Effekt des Alkohols zu dämpfen.
  • Alkohol darf in der Nacht weder verkauft noch konsumiert werden (20–8 Uhr).

«Bei dieser bedauernswerten Liberalisierung braucht es ein paar Begleitmassnahmen», sagt Fehlmann-Rielle, die beruflich in der Alkohol- und Cannabisprävention tätig ist. Die Sozialdemokratin verweist auf eine aktuelle Statistik der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU), gemäss der bei jedem achten schweren Verkehrsunfall Alkohol im Spiel ist. «In der Nacht und am Wochenende ist dies sogar bei der Hälfte der schweren Unfälle der Fall», sagt sie. Das Argument der Eigenverantwortung steche nicht. «Alle seriösen Untersuchungen zeigen, dass zwischen der Verfügbarkeit und dem Konsum von Alkohol ein Zusammenhang besteht.» Die BfU, die sich gegen die Aufhebung des Verkaufverbots ausgesprochen hatte, begrüsst Fehlmann-Rielles Vorstoss.

Fabio Regazzi: «Das ist eine Zwängerei»

Kein Gehör findet sie hingegen bei Fabio Regazzi. Der Tessiner CVP-Politiker, Mitglied der Verkehrskommission, hatte sich im Nationalrat für ein Ende des Verkaufsverbots eingesetzt. «Der Entscheid im Parlament fiel eindeutig aus. Jetzt will Fehlmann-Rielle das neue Gesetz durch die Hintertür wieder abschaffen. Das ist eine Zwängerei», ärgert sich Regazzi. Das Sicherheitsargument lässt er nicht gelten. «Sonst müssten wir den Alkoholverkauf auch an Tankstellenshops, Supermärkten und Restaurants untersagen. Dort haben Autofahrer überall Zugang zu Alkohol.» Ein Verbot nur auf Autobahnraststätten ergebe keinen Sinn.

Der Vorstoss, Alkohol auf Autobahnraststätten zuzulassen, stammt von der verkehrspolitischen Kommission des Nationalrats. Sie argumentierte, Autobahnraststätten seien gegenüber Tankstellenshops benachteiligt. Der Bundesrat unterstützte die Motion. «Massgebend ist nicht die Verfügbarkeit von Alkohol, sondern der Umgang damit», sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard im Ständerat. Gerade auch Junglenker würden sehr diszipliniert mit Alkohol umgehen.

Kari Kälin