Der angekündigte Eingriff des Bundesrates in den Ärztetarif gefährde die Versorgung von Menschen mit Demenz und mit seltenen Krankheiten, kritisieren deren Verbände. Den Schaden hätten Alte und Kinder.
Kinderärzte, Allgemeinpraktiker, Spezialisten und zuletzt Psychiater: Sie alle lassen kein gutes Haar an Bundesrat Alain Bersets Vorschlägen zur Anpassung des Tarifs für den ambulanten Bereich (Tarmed). Ärzte und Spitäler fürchteten nur um ihr Einkommen, kontern die Befürworter, vorab Krankenkassen und kantonale Gesundheitsdirektoren. Doch nun melden auch jene Verbände Bedenken an, welche die Kranken vertreten, auf deren Buckel der Kampf ausgetragen wird.
«Die Vorlage des Bundesrats diskriminiert Menschen mit Demenz», ist Stefanie Becker, Geschäftsführerin von Alzheimer Schweiz, überzeugt. Es sind besonders zwei Punkte im bundesrätlichen Vorschlag, die ihrer Vereinigung Sorge bereiten.
Erstens die geplante Limitierung der ärztlichen Konsultationen. Zurzeit können Ärzte, die elektronisch abrechnen, für Gespräche mit dem Patienten so viel Zeit verrechnen, wie sie tatsächlich brauchen. Künftig sollen es höchstens 20 Minuten sein. Bei Menschen mit Demenz reiche das nirgends hin, kritisiert Becker. Denn diese seien häufig älter und litten an unterschiedlichen Erkrankungen. «Oft braucht schon die Abklärung, welche dieser Erkrankungen der Grund für den Arztbesuch ist, viel Zeit», gibt die Gerontologin zu bedenken.
Zweitens treffe Menschen mit Demenz besonders hart, dass die Zeit für die ärztliche Beratung in Abwesenheit des Patienten stark reduziert werden soll. Künftig dürfen pro Patient und Quartal höchstens 30 Minuten verrechnet werden, halb so viel wie heute. «Es liegt in der Natur der Demenzerkrankung, dass diese Abklärungen oft sehr komplex und zeitintensiv sind», erklärt Becker. Bei Alzheimerkranken müsse man regelmässig Informationen bei Angehörigen und Betreuern einholen und diese instruieren. Schon die geltenden 60 Minuten seien sehr knapp bemessen. Zu knapp, wie Urs Stoffel vom Ärzte-Dachverband FMH findet. Bereits jetzt hätten die Ärzte mehr Aufwand, als sie verrechneten – «wenn man diese Zeit noch halbiert, wird es vollends grotesk». Die Geschäftsführerin von Alzheimer Schweiz fürchtet, dass dann kein Arzt mehr Informationen einholen werde – schliesslich sei ein Arzt kein Hilfswerk.
«Dann wird es zu Fehlversorgungen und Unterversorgungen kommen – das ist es, was uns Sorge bereitet», so Becker. Ähnliche Bedenken äussert Proraris, die Dachorganisation von Menschen mit seltenen Krankheiten. Präsidentin Anne-Françoise Auberson weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass seltene Krankheiten oft Kinder beträfen, bei denen ohnehin mehr Zeit nötig sei, um die Konsultation patientengerecht zu gestalten. Für sie brauche es deshalb eine Ausnahmeklausel bei den betreffenden Tarmed-Positionen.
Der Krankenkassenverband Curafutura signalisiert zwar Verständnis: «Wir sind ebenfalls der Meinung, dass Demenzpatienten und Menschen mit seltenen Krankheiten eine tadellose Versorgung verdienen», sagt Sprecher Bob Hartmans. Bei einem nationalen Einheitstarif könne man aber keine Ausnahmeregelungen pro Krankheitsbild oder Facharztgruppe machen.
Bei Leistungen in Abwesenheit hätten Spitäler und Ärzte in den letzten paar Jahren «total überbordet», führt Hartmans ins Feld. «Dass der Bundesrat hier nun durchgreifen muss, ist bedauerlich, im Lichte der erdrückenden Prämienlast vieler Familien in unserem Land aber absolut vertretbar.»
Eva Novak