Polizei und Justiz sollen die Nationalität von Straftätern und Verdächtigen nicht mehr mitteilen, fordern die Grünen. Die SVP hingegen will Zürich mit einer Volksinitiative zur Publikation zwingen.
Die SVP des Kantons Zürich prüft eine Volksinitiative, wonach Polizei und Justiz die Nationalität von Straftätern und Verdächtigen veröffentlichen müssen. Dies bestätigten SVP-Vertreter gestern in mehreren Medien. Mit einem Volksentscheid wollen sie die Stadt Zürich überstimmen. Deren Polizeivorsteher Richard Wolff von der Alternativen Liste teilte am Dienstag mit, die Stadtpolizei gebe die Nationalität nur noch auf Anfrage bekannt.
Nun will die Zürcher SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann abklären, ob die Stadtzürcher Regel via Bundesparlament ausgehebelt werden könnte. «Ich werde eine Verschärfung des Öffentlichkeitsgesetzes prüfen, damit die Nationalität von Straftätern und Verdächtigen publiziert werden muss», sagt Steinemann. «Das Thema werde ich an der SVP-Fraktionssitzung und in der staatspolitischen Kommission zur Sprache bringen.»
Die Grünen planen ebenfalls eine schweizweite Regelung – allerdings im gegenteiligen Sinn. Die Genfer Nationalrätin Lisa Mazzone kündigte gestern bei «20 Minuten» an, ihre Partei werde in den Kantonen aktiv. «Priorität hat, dass die Nationalität von Straftätern nicht mehr veröffentlicht wird», sagt Mazzone. «Diese Information wird politisch instrumentalisiert und ist kontraproduktiv, weil sie Vorurteile zementiert.»
Diese Argumentation liesse sich auch auf andere Merkmale anwenden. Dazu sagt Mazzone: «Man kann sich auch die Frage stellen, ob die Veröffentlichung von Alter und Geschlecht dabei helfen, eine Straftat zu verstehen.» Sollten die Grünen ihre Pläne an kantonalen Urnen verteidigen müssen, haben sie jedoch vielerorts schlechte Karten: Eine kantonale Volksinitiative der SVP Solothurn zur Nennung der Nationalität fand vor fünf Jahren mit 70,2 Prozent eine klare Mehrheit.
Bundesstellen kommunizieren zu dem Thema zunehmend offensiv: Im Herbst 2016 etwa publizierte das Bundesamt für Statistik erstmals eine Auswertung der Strafurteile nach Staatsangehörigkeit und Art der Aufenthaltsbewilligung. Dabei wies es auf vielerlei Unschärfen hin: Bekannt wird etwa nur die Nationalität von Straftätern, die erwischt werden, auch lässt sich deren Herkunft nicht stets zweifelsfrei feststellen. Das Bundesamt betonte überdies, ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Nationalität und Straffälligkeit sei nicht abzuleiten. Doch stehe die Staatsangehörigkeit «stellvertretend für eine konkrete Konstellation von Schutz- und Risikofaktoren». Diese sind laut Forschung Wohlstands- und Bildungsniveau sowie Migrationsgeschichte und Integrationschancen.
Fabian Fellmann