LUZERN: Krebspest im Sempachersee – vermutlich tausende tote Krebse

Im Sempachersee sind wohl tausende einheimische Krebse an den Folgen der Krebspest verendet. Der Kanton hat laut Mitteilung den See und die Suhre, die dem Sempachersee entspringt, zum Sperrgebiet erklärt – vorerst für fünf Jahre.

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Dieser Galicierkrebs ist von der Krankheit befallen. (Bild: PD)

Dieser Galicierkrebs ist von der Krankheit befallen. (Bild: PD)

Die Pilzkrankheit sei nicht bei einem einheimischen Flusskrebs festgestellt worden, sondern bei einem noch lebenden, eingeschleppten Galizierkrebs, sagte Philipp Amrein, Leiter Fachbereich Jagd und Fischerei des Kantons Luzern, am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Amrein geht davon aus, dass sämtliche einheimische Flusskrebse im Sempachersee von der Krebspest befallen und in der Zwischenzeit bereits verendet sind. Wie viele Tiere das sind, ist unklar. Martin Brügger vom Veterinärdienst sagte, dass es eher tausende als hunderte seien.

Die Krebspest ist weltweit verbreitet. In der Schweiz kommt es seit den 1980er-Jahren immer wieder zu Ausbrüchen in freien Gewässern. Bei toten Krebsen gibt es wattebauschartige Pilzwucherungen aus den Gelenkhäuten und oftmals auch aus den Augen. Ein Impfstoff existiert nicht.

Im Mai 2014 war im Mauensee im Kanton Luzern die Krebspest ausgebrochen. Der Pilz tötete auch dort tausende einheimische Flusskrebse.

Für fünf Jahre Sperrgebiet

Damit die Krebspest nicht verschleppt wird, hat der Kantonstierarzt gestützt auf die eidgenössische Tierschutzverordnung beim Sempachersee und bei der Suhre ein Sperrgebiet verfügt.

Die Sperre gilt für mindestens fünf Jahre. Die lange Sperrdauer erklärt sich gemäss Medienmitteilung dadurch, dass der Pesterreger, ein Pilz und seine Sporen, auf toten Krebsen lange weiterleben können. Im Wasser überleben die Sporen jedoch nur bis zu fünf Tage.

Nach fünf Jahren sollte die Krankheit, die für andere Tierarten und für den Menschen ungefährlich ist, im betroffenen Gebiet besiegt sein. Dann werde eine Wiederansiedlung der einheimischen Flusskrebse geprüft, sagte Amrein.

Im Sperrgebiet gelten folgende Vorschriften:

  • Fischereigeräte wie Stiefel, Kleider oder Netze, die im Sperrgebiet verwendet werden, müssen nach ihrem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden.
  • Lebende Krebse dürfen weder in das Sperrgebiet eingeführt noch aus diesem entfernt werden.
  • Tote oder getötete Krebse, die nicht als Lebensmittel verwertet werden, müssen entsorgt werden.
  • Fische oder andere Wassertiere aus dem Sperrgebiet dürfen nicht in Kontakt mit Fischen oder anderen Wassertieren ausserhalb des Sperrgebiets geraten.

pd/cv

So sieht ein gesunder Edelkrebs aus. (Bild: PD)

So sieht ein gesunder Edelkrebs aus. (Bild: PD)

Edelkrebse – hier gesund und munter.

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