RAUSCHMITTEL: Straffreier Hanf: Luzern zieht nach

Jetzt also auch im Kanton Luzern: Ab sofort ist der Besitz von weniger als 10 Gramm Cannabis erlaubt und wird nicht mehr gebüsst. Für die Umsetzung der entsprechenden Weisung braucht die Polizei nun eine Übergangslösung.

Yasmin Kunz
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Der Konsum eines Joints bleibt in Luzern strafbar. (Symbolbild: iStock)

Der Konsum eines Joints bleibt in Luzern strafbar. (Symbolbild: iStock)

Yasmin Kunz

yasmin.kunz@luzernerzeitung.ch

Die Kiffer wird’s freuen: Ab jetzt wird auch im Kanton Luzern der Besitz von weniger als 10 Gramm Hanf bei Erwachsenen nicht mehr gebüsst. Dies teilt Kurt Graf, Sprecher der Luzerner Polizei, auf Anfrage unserer Zeitung mit. «Die Luzerner Polizei hat von der Luzerner Oberstaatsanwaltschaft die Weisung erhalten, seit gestern keine Ordnungsbussen mehr auszustellen, wenn eine Person mit weniger als 10 Gramm Cannabis erwischt wird.» Für Jugendliche unter 18 Jahren ist sowohl der Besitz als auch der Konsum verboten.

Der Grund für den Kurswechsel ist ein Bundesgerichtsurteil von Anfang September. Die Richter der höchsten Instanz kamen zum Schluss, der Besitz sei eine nicht strafbare Vorbereitungshandlung. Der Konsum hingegen bleibt strafbar. Die gleiche Praxis hat seit vorgestern auch der Kanton Zürich (wir berichteten).

Schwierig wird es im Grenzbereich

Wie die neue Regelung in der Praxis aussieht, wird sich zeigen, so Kurt Graf. «Für die Polizistinnen und Polizisten an der Front müssen noch Details geklärt werden.» Man stelle sich folgendes Szenario vor: Die Luzerner Polizei erwischt eine Person, die Cannabis auf sich trägt. Wie soll der Polizist wissen, um wie viel Gramm es sich dabei handelt? «Wir können ja nicht alle Polizisten mit einer kleinen Waage ausstatten», sagt Graf. Noch gestern, am Tag des Entscheids, hat man mit der Staatsanwaltschaft eine Übergangslösung formuliert. Polizeisprecher Graf erklärt: «Liegt die Menge im Grenzbereich, wird das Cannabis sichergestellt und eine Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft prüft dann das weitere Verfahren.»

Bis anhin wurde einer Person, die in Besitz von weniger als 10 Gramm Cannabis war, eine Ordnungsbusse von 100 Franken ausgestellt. Hat die Person diese nicht akzeptiert, wurde sie verzeigt. In beiden Fällen – also bei einer Ordnungsbusse und bei einer Anzeige – wurde das Material von der Polizei sichergestellt, erklärt Kurt Graf. Anders wird der Konsum geahndet: Erwischt man eine Person etwa beim Kiffen, wird sie in jedem Fall verzeigt, wie Graf erklärt. Und das kommt nicht selten vor, wie ein Blick in die Kriminalstatistik 2016 des Kantons Luzern zeigt: Etwas mehr als 43 Prozent von illegal konsumierten Substanzen betreffen Hanfprodukte (siehe Grafik).

Für Jacqueline Mennel, Sprecherin von Akzent Prävention und Suchttherapie, sorgt der Bundesgerichtsentscheid für einen Widerspruch: «Der Besitz ist erlaubt, der Konsum aber wird nach wie vor bestraft. Das geht nicht ganz auf.» Dennoch findet sie, die neue Praxis entspreche der Realität. «Mündige Menschen werden dadurch entkriminalisiert und entscheiden selbstverantwortlich.» Ausserdem handle es sich bei 10 Gramm gemäss Betäubungsmittelgesetz um eine geringe Menge, wie Mennel sagt. Zur Veranschaulichung: 10 Gramm reichen etwa für 20 Joints. Auf dem Schwarzmarkt hat diese Menge Stoff einen Wert von ungefähr 120 Franken, wie der Präventionswebsite www.feel-ok.ch zu entnehmen ist. Wichtig für Mennel: Die illegale Substanz soll weder verteufelt noch verharmlost werden. Es sei aber wichtig, dass sowohl der Besitz als auch der Konsum für Jugendliche bis 18 Jahre verboten bleiben.

Betäubungsmittelgesetz: Hohe Aufklärungsrate

Jugendliche sind gemäss Kriminalstatistik auch nicht jene Alterskategorie, die am meisten gegen das Betäubungsmittelgesetz verstösst. Am häufigsten wegen Betäubungsmittelkonsum werden Schweizer Männer im Alter zwischen 20 und 24 Jahren verzeigt, dicht gefolgt von der Alterskategorie der 30- bis 39-jährigen Männer. Ausländer haben mit 242 Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz nur etwa halb so viele Delikte im Bereich Konsum begangen wie Schweizer.

2564 Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz hat die Luzerner Polizei im vergangenen Jahr registriert. Das sind 13 Prozent weniger als 2015. Mit 1229 Widerhandlungen betreffen die meisten den Besitz von verbotenen Substanzen. Weitere 1067 Widerhandlungen zählte die Luzerner Polizei aufgrund von Konsum. Deutlich weniger Verzeigungen gab es beim Anbau und der Herstellung (31), beim Handel (184) und beim Schmuggel (53). Knapp 97 Prozent der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz hat die Luzerner Polizei aufgeklärt.

Die Verteilung der Substanzen bei Konsum und die Verteilung nach From der Widerhandlung. (Bild: Kanton Luzern/Martin Ludwig)

Die Verteilung der Substanzen bei Konsum und die Verteilung nach From der Widerhandlung. (Bild: Kanton Luzern/Martin Ludwig)