VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG: Obwalden zahlt 25'000 Franken in Fonds für Zwangsmassnahmen-Opfer

Der Kanton Obwalden zahlt 25'000 Franken in den Solidaritätsfonds für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Das Geld kommt Betroffenen zugute, die heute in einfachen Verhältnissen leben.

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Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen posieren mit Kinderfotos vor dem Bundeshaus. Inzwischen wurden die Opfer per Gesetz rehabilitiert. (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/LUKAS LEHMANN)

Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen posieren mit Kinderfotos vor dem Bundeshaus. Inzwischen wurden die Opfer per Gesetz rehabilitiert. (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/LUKAS LEHMANN)

Aktuell betreue die Opferhilfeberatungsstelle acht Personen mit Wohnsitz im Kanton, die teilweise in Obwalden platziert waren, teilte der Obwaldner Regierungsrat am Donnerstag mit. Auf ein Gesuch des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements hin habe er erneut 25'000 Franken an den Fonds zulasten des Swisslos-Fonds gesprochen.

Der Bund richtete einen Solidaritätsfonds für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 in der Höhe von 300 Millionen Franken eingerichtet. Er gewährleistet die Finanzierung. Die Kantone können sich auf freiwilliger Basis beteiligen.

Obwalden hatte bereits 2014 22'500 Franken in den Soforthilfefonds für ehemalige Verdingkinder bezahlt. (sda)