SCHWYZ: Nummernschilder nicht unter dem Hammer

Der Schwyzer Regierungsrat lehnt eine Änderung der bisherigen Praxis ab, wonach gefragte Autonummer lukrativ versteigert werden sollten. Dies geht aus seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage zweier Kantonsräte hervor.

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Schwyzer Nummernschild mit der tiefen Nummer 82. (Bild: Bert Schnüriger / Neue SZ)

Schwyzer Nummernschild mit der tiefen Nummer 82. (Bild: Bert Schnüriger / Neue SZ)

Wie aus einer Medienmitteilung des Schwyzer Regierungsrates vom Donnerstag hervorgeht, haben Kantonsrätin Karin Schwiter und Kantonsrat Andreas Marty in einer Kleinen Anfrage auf die beachtlichen Einnahmen bei Verkäufen von gefragten Nummernschildern in andern Kantonen hingewiesen. Mit solchen Versteigerungen hätte etwa der Kanton Zürich gemäss Medienberichten allein im letzten Jahr 2.67 Millionen Franken Einnahmen generiert; der Kanton St. Gallen nahm allein mit der Versteigerung des Nummernschilds "SG 1" 135'000 Franken ein.

Im Gegensatz dazu würden gefragte Nummernschilder im Kanton Schwyz nicht versteigert, sondern zu einem festgelegten Fixpreis verkauft. Dieser liege weit tiefer als der potenziell erzielbare Versteigerungsertrag. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Kanton auf diese bereits seit längerem bekannte Einnahmequelle verzichtet, so die zwei Kantonsräte. Diese belaste weder die Bevölkerung noch das Gewerbe in irgendeiner Weise und würde dem Staatshaushalt in Zeiten roter Zahlen höchst willkommene Einnahmen bringen.

Gegenüber den Fragenden konnte der Regierungsrat auf Anfrage ausweisen, dass in den letzten fünf Jahren rund eine Million Franken über die Zuteilung von Autonummer in die Staatskasse flossen und dass dabei der höchste Betrag 2008 für das Kontrollschild "SZ 4" bezahlt wurde, nämlich 10'000 Franken. Dies, weils das Strassenverkehrsgesetz prinzipiell vorsehe, für ein Kontrollschilderpaar 35 Franken, für ein Einzelschild 20 Franken und für ein Wunschschild oder ein besonderes Schild zwischen 150 und 10'000 Franken zu erheben.

Bewährtes und geschätztes Verkaufssystem

Aus familiären und geschäftlichen Gründen sei eine bevorzugte Zuteilung eines bestimmten Kontrollschildes grundsätzlich möglich. So ist zum Beispiel unter Ehegatten und Verwandtschaft in gerader Linie ein Übertrag eines Kontrollschildes unter Lebenden oder von Todes wegen möglich. Das langjährige Verkaufssystem habe sich grundsätzlich bewährt. Insbesondere werde in der Bevölkerung geschätzt, dass die Übertragung aus familiären und geschäftlichen Gründen möglich sei, so die Regierung.

Derzeit würden sich überdies nur vereinzelte besondere Schilder - etwa tiefe Nummern - im Depot befinden, die bei Personen Interesse wecken könnten und bei einer allfälligen Versteigerung mehr Gebühren einbringen würden als die vorgesehenen.

In vernünftigen Grenzen

Zudem ist nach Meinung des Regierungsrates bei der Gebührenerhebung für Autoschilder auch das so genannte Äquivalenzprinzip zu berücksichtigen. Nach diesem Prinzip dürfe die erhobene Abgabe im Einzelfall zum objektiven Wert der Leistung nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis stehen und muss sich in vernünftigen Grenzen bewegen.

Zusammenfassend komme der Rat zum Schluss, dass am bisherigen System festzuhalten und auf Versteigerungen an den Meistbietenden zu verzichten ist.

kst