Die Gotthard-Bergstrecke soll nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels per Ende 2016 weiterhin als Fernverkehr von der SBB betrieben werden. Die von der Südostbahn (SOB) eingereichte Offerte für ein Regionalverkehrs-Angebot auf der Bergstrecke wird nicht weiterverfolgt.
Das hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) entschieden. Die Gotthard-Bergstrecke sei aufgrund ihrer komplexen Abhängigkeiten von angrenzenden Verkehrsangeboten nicht für eine Wettbewerbssituation geeignet, begründete das BAV den Entscheid in einer Mitteilung vom Montag.
Die bis Dezember 2017 gültige Fernverkehrskonzession verpflichte die SBB dazu, auf der Gotthard-Bergstrecke eine Fernverkehrsverbindung anzubieten. Das BAV hat nun entschieden, dass die SBB auch nach der fahrplanmässigen Inbetriebnahme des Gotthrad-Basistunnels auf der Bergstrecke ein stündliches Angebot erbringen muss.
Damit werde in Schwyz,Brunnen, Flüelen, Erstfeld, Göschenen, Airolo, Faido und Biasca weiterhin stündlich ein Fernverkehrszug (Interregio) halten. Dies entspreche auch der Botschaft zum Alpentransit-Beschluss aus dem Jahr 1990, hält das BAV fest.
Im Hinblick auf die Erneuerung der Fernverkehrskonzession per Ende 2017 werde das BAV die Vorgaben für das Fernverkehrsangebot, so zum Beispiel die Häufigkeit der Verbindungen, prüfen. Gestützt darauf werde es festlegen, ob der Betrieb auf der Bergstrecke weiterhin als Fernverkehr zu gelten habe oder allenfalls als regionaler Personenverkehr mit Anspruch auf finanzielle Abgeltungen der betroffenen Kantone und des Bundes.
Die Südostbahn hatte Interesse an der Strecke bekundet und wollte den Voralpen-Express, der derzeit zwischen Romanshorn TG und Luzern verkehrt, über die Gotthard-Bergstrecke ins Tessin verlängern. Sie hatte dazu auch eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und das Konzept dem BAV vorgelegt.
pd/nop