Wenn es um Drogen geht, stehen im Kanton Uri vor allem zwei Lokale im Vordergrund. Das weiss auch die Kantonspolizei Uri, wie der Kripo-Chef im Interview sagt. Dagegen vorzugehen, sei aber nicht so leicht, wie man sich das gemeinhin vorstelle.
Interview: Carmen Epp
Wer im Kanton Uri Drogen kaufen möchte, wird schnell fündig. Dieses offene Geheimnis teilen nicht nur die Urner, sondern es ist bis über die Kantonsgrenzen hinaus bekannt. Schaut die Urner Polizei dabei nur untätig zu und lässt die Drogendealer und -konsumenten gewähren, statt sie zur Rechenschaft zu ziehen? Unsere Zeitung hat sich mit Ruedi Huber, Chef der Kriminalpolizei, zum Gespräch getroffen.
Ruedi Huber, welchen Stellenwert haben Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Alltag der Kantonspolizei Uri?
Festgestellte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz spielen bei jeder polizeilichen Handlung eine Rolle. So zum Beispiel bei Verkehrskontrollen, bei denen Fahrer und bei Verdacht auch Beifahrer auf Drogen untersucht werden, sowie bei sonstigen Kontrollen oder Ereignissen. Werden dabei Widerhandlungen festgestellt, werden diese auch geahndet.
Gibt es eine eigens dafür zuständige Gruppe innerhalb der Kapo Uri?
Wir unterscheiden zwischen der Grundversorgung, die von der Bereitschafts- und Verkehrspolizei geleistet wird, und der Spezialversorgung bei qualifizierten, schweren, kantonsübergreifenden und serienmässigen Delikten. Letztere fallen in den Aufgabenbereich der Kripo. Um einen spezialisierten Dienst ausscheiden zu können, ist die Kapo Uri zu klein. Unsere Ermittler sind vielmehr Generalisten, die den ganzen Strauss bearbeiten müssen: angefangen bei Delikten gegen Leib und Leben über Wirtschafts-, Sexual- und Eigentumsdelikte bis hin zu Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Welche Möglichkeit hat die Kapo Uri überhaupt, gegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorzugehen?
Wenn eine Patrouille feststellt, dass jemand Betäubungsmittel konsumiert oder auf sich trägt, werden die Betäubungsmittel sichergestellt und der Betroffene befragt. Wenn es sich um einen Erwachsenen handelt, der mit weniger als 10 Gramm Cannabis erwischt wird, können wir ihn seit 2013 mit einer Ordnungsbusse belegen. Bei Jugendlichen, schwereren Fällen oder wenn eine Ordnungsbusse nicht akzeptiert wird, wird der Fall bei der Justiz zur Anzeige gebracht. Daneben wird die Kripo auch auf Meldungen oder eigenen Verdacht hin tätig und stellt eigene Ermittlungen an.
Mit welchen Mitteln?
Wir können grundsätzlich jede Person in öffentlich zugänglichen Räumen einer Kontrolle unterziehen, Ausweise verlangen und bei begründetem Verdacht auch Gepäck kontrollieren oder Kofferräume einsehen. Sobald wir aber private Räumlichkeiten wie beispielsweise eine Wohnung, einen Keller oder auch Schubladen durchsuchen wollen, benötigen wir einen Hausdurchsuchungsbefehl von der Staatsanwaltschaft, bei weiterführenden Ermittlungen auch eine Auswertung von Mobiltelefonen oder Bankverbindungen. Dafür braucht es aber «Fleisch am Knochen», damit die Staatsanwaltschaft eine dieser Zwangsmassnahmen genehmigt.
Zum Beispiel?
Wenn wir einen Hinweis haben auf eine Cannabis-Anlage, feststellen, dass dort Personen ein und aus gehen, die wir aus der Szene kennen, und wir den Cannabis-Geruch sogar riechen können, reicht das in der Regel für einen Hausdurchsuchungsbefehl. Das ist aber nur ein Beispiel und von Fall zu Fall unterschiedlich.
Bei einer ausgehobenen Indoor-Anlage in Altdorf haben Nachbarn zuvor mehrmals ihren Verdacht der Kapo Uri gemeldet, passiert sei jedoch nichts. Wieso das?
Eine Vermutung eines Nachbarn reicht für eine Hausdurchsuchung nicht aus. Damit eine Anzeige erfolgreich ist und Beschuldigte auch wirklich bestraft werden können, müssen wir genau recherchieren, bevor wir handeln können. Das war auch bei der besagten Indoor-Anlage der Fall: Wir waren oft vor Ort, um zu beobachten, haben Hintergrundabklärungen getätigt und damit einen Hausdurchsuchungsbefehl beantragen können. Solche Tätigkeiten sind in der Öffentlichkeit nicht ersichtlich. Das bedeutet aber nicht, dass sich nichts tut. Schliesslich wurde die Anlage erfolgreich ausgehoben und die Beschuldigten zur Anzeige gebracht. Wobei solche Aktionen nicht unterschätzt werden dürfen.
Inwiefern?
Mit dem Zugriff auf die Anlage ist die Arbeit nicht getan. Im Gegenteil: Dann stehen Befragungen an, Blütenstände müssen gesichert und zur Analyse gebracht, das Ganze fotografisch festgehalten sowie Auskunftspersonen ausfindig gemacht und befragt werden. Sind mehrere Personen vor Ort, zieht das weitere Hausdurchsuchungen nach sich. Die müssen wiederum schnell erfolgen, weil sonst Beweise vernichtet werden könnten. Eine solche Aktion können wir also nicht in einer Hauruck-Aktion auf die Beine stellen. Der Personalaufwand muss sorgfältig geplant und organisiert werden.
Wie gross ist denn die Kripo?
Wir haben zwölf Ermittlerinnen und Ermittler, die sich 1120 Stellenprozente teilen. Hinzu kommen vier Personen in der Kriminaltechnik plus die Führung, womit wir bei der Kriminalpolizei auf insgesamt 1820 Stellenprozente kommen. Natürlich können wir bei grösseren Einsätzen auch Personen der Bereitschafts- und Verkehrspolizei hinzuziehen oder auch ausserkantonal Unterstützung anfordern. Wenn es aber um Einvernahmen oder komplexe Fälle geht, liegt die Leitung bei der Kripo. Und da Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz nur ein Teil der Fälle ausmachen, die wir bearbeiten, sind unsere Mittel bei grösseren Aktionen umso beschränkter.
Also bräuchten Sie mehr Personal?
Das fordern wir schon seit Jahren. Aufgrund des Personalstopps des Landrats wurde das Vorhaben weiter nach hinten verschoben.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass man in zwei Lokalen in Altdorf* problemlos an Drogen kommt. Was sagen Sie dazu?
Diese beiden Lokale sind uns bekannt. Wir machen dort auch regelmässig Kontrollen und bringen immer wieder Straftaten zur Anzeige.
Meist gehen dabei aber nur die Konsumenten ins Netz, die Dealer bleiben verschont ...
Der Handel mit Betäubungsmitteln ist ungleich schwieriger nachzuweisen als deren Besitz oder Konsum. Mutmassliche Dealer tragen meist höchstens kleine Mengen auf sich und machen Eigengebrauch geltend. Dass eine Person mit dem Verkauf von Betäubungsmitteln Umsatz macht – was die Voraussetzung ist, um ihn als Dealer überführen zu können –, ist schwer nachzuweisen. Dies, weil Drogengeschäfte nicht über etwaige Bankkonten abgewickelt werden und die Personen meist mehrere Handys auf sich tragen. Sodass Bankauszüge und Telefonauswertungen oft nicht den erhofften Erfolg bringen. Also probieren wir vor allem von der Basis aus, von den Konsumenten, auf entsprechende Hinweise zu kommen. Auch wenn die kein Interesse haben, ihre Quellen zu verraten.
Wieso ermitteln Sie nicht verdeckt, um an die Infos zu kommen?
Da unsere Gesichter der Szene bekannt sind, ist es für uns schwierig, verdeckt zu ermitteln. Wir müssten ausserkantonale Kriminalpolizisten einschleusen, was wir auch schon getan haben.
In einem der Lokale kiffen die Gäste unverhohlen. Und ein Urner soll dort täglich zur selben Zeit Cannabis verkaufen. Was tun Sie dagegen?
Wir haben das besagte Lokal auch schon betreten, um Kontrollen zu machen. Dann lag plötzlich überall Cannabis am Boden, und alle Gäste stritten ab, dass es ihnen gehörte. Auch der Mann, der jeweils dort Cannabis verkaufen soll, würde, sobald er uns sieht, wohl schnell einen Hinterausgang nehmen oder in einen Raum verschwinden, zu dem wir ohne Hausdurchsuchungsbefehl keinen Zutritt haben. Das Ganze ist also nicht so leicht, wie man sich das gemeinhin vorstellt. Was auch an der Kleinräumigkeit des Kantons liegt. Genauso, wie wir die Personen aus der Szene kennen, sind auch unsere Gesichter ihnen bestens bekannt.
Apropos Kleinräumigkeit: In einem der Lokale ist der Sohn eines Polizeikaders* als Geschäftsführer eingetragen. Ist das nicht heikel?
Diese Verbindung ist uns bekannt. Allerdings herrscht in der Schweiz Berufsfreiheit, und auch Kinder sind irgendwann nicht mehr unter elterlicher Gewalt. Wir haben keinen Anlass, an der Integrität des besagten Polizisten zu zweifeln.
Es heisst, der Betreiber des Lokals würde jeweils aus Polizeikreisen vor bevorstehenden Razzien gewarnt ...
Das Gerücht entstand, nachdem wir bei einer Hausdurchsuchung dort wider Erwarten keinerlei Betäubungsmittel finden konnten. Wir konnten den Verdacht eines Lecks jedoch nie verifizieren.
Wer hat denn jeweils Kenntnis über bevorstehende Razzien?
Von einer bevorstehenden Aktion haben die beteiligten Mitarbeitenden und die Staatsanwaltschaft Kenntnis. Grundsätzlich pflegen wir in der Kantonspolizei Uri eine Philosophie der Offenheit. Wir haben Vertrauen zueinander und gehen auch entsprechend miteinander um.
Hinweis
* Namen der Redaktion bekannt.