URI: Landrat will sich nicht vorzeitig auf neues Wahlsystem festlegen

Im Kanton Uri hat sich das Parlament bei der Suche nach einem verfassungskonformen Wahlsystem nicht vorzeitig auf einen bestimmten Modus festgelegt. Der Landrat lehnte eine Motion von der SP und den Grünen ab. Diese forderten einen Einheitswahlkreis oder mehrere gemeindeübergreifende Wahlkreise.

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Nach Ansicht der Urner Regierung kann der Kanton kaum am geltenden Wahlsystem festhalten.

Nach Ansicht der Urner Regierung kann der Kanton kaum am geltenden Wahlsystem festhalten.

Uri braucht für die Landratswahlen von 2020 ein neues Wahlsystem. Das Bundesgericht hat im Oktober nach einer Beschwerde von SP, Grünen und eines Unabhängigen entschieden, dass das bestehende System nicht verfassungskonform ist.

Das Quorum, das heute für einen Sitz im 64-köpfigen Landrat erreicht werden muss, ist je nach Gemeinde unterschiedlich hoch. In sechs von jenen acht Wahlkreisen, in denen das Proporzsystem angewendet wird, braucht es einen Stimmenanteil von mehr als zehn Prozent. Dies erlaubt das Bundesgericht aus Überlegungen der Stimmengleicheit nicht.

Grüne und SP schlugen in einer Motion für die Zukunft einen Einheitswahlkreis oder mehrere gemeindeübergreifende Wahlkreise vor. Toni Moser (SP/Grüne) sagte, heute gebe es in vielen Gemeinden für den Wähler alternativlose Einer- oder Zweierkandidaturen. Bei Zusammenlegungen könnten auch die Gemeinden profitieren.

Das Plenum wollte davon aber nichts wissen. Es lehnte die Motion mit 48 zu 9 Stimmen deutlich ab.

Flavio Gisler (CVP) räumte ein, dass beim Urner Wahlsystem unbestritten Handlungsbedarf bestehe. Die Motion schiesse aber ohne Notwendigkeit über das Ziel hinaus. Mit einem Einheitswahlkreis fielen regionale Vertretungen weg, befürchtete er.

Markus Zurfluh (FDP) sagte, der Landrat werde in absehbarer Zeit von der Regierung mit einer Vorlage bedient. Dazu werde die Regierung eine Auslegeordnung vorlegen. Mit der Motion würde sich der Rat bereits stark auf das Proporzsystem fokussieren.

Pascal Blöchlinger (SVP) sprach sich ebenfalls gegen die Motion und grössere Wahlkreise aus. Er plädierte aus traditionellen und föderalen Überlegungen im Grundsatz für das bisherige Mischsystem respektive eine Anpassung. Dieses sei überdies für die Bürger einfacher nachvollziehbar.

Peter Tresch (FDP) kritisierte, der Motionär wolle den kleinen, ländlichen Regionen die Vertretungen im Landrat streitig machen.

Justizdirektorin Heidi Z'graggen (CVP) sagte, das Bundesgericht habe bestätigt, dass ein Mischsystem unter gewissen Umständen verfassungskonform sein kann. Der Regierungsrat wolle darum auf dem bisherigen Mischsystem aufbauen. Dieses sei bei der Urner Bevölkerung akzeptiert. Ein neues System, dass alles auf den Kopf stelle, habe es bei einer Volksabstimmung schwierig.

Der Regierungsrat gab nach dem Urteil des Bundesgerichts bekannt, möglichst nahe am bestehenden System bleiben zu wollen. Die Regierung favorisierte bisher, dass in Gemeinden mit ein bis zwei Sitzen nach dem Majorzverfahren gewählt werde, in den Gemeinden mit drei oder mehr Sitzen nach dem doppelten Pukelsheim. Sie will ihren Vorschlag demnächst in die Vernehmlassung schicken. (sda)