STADT ZUG: Piraten wollen Plakatstände entern

Die Piratenpartei wollte die städtischen Plakatstände benutzen. Sie blitzte mit ihrem Ansinnen ab – und reicht nun gegen den Entscheid des Stadtrats Beschwerde ein.

Charly Keiser
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Hier hätte die Piratenpartei gerne Plakate gegen das Nachrichtengesetz angebracht, hat dafür aber keine Bewilligung bekommen. (Bild Werner Schelbert)

Hier hätte die Piratenpartei gerne Plakate gegen das Nachrichtengesetz angebracht, hat dafür aber keine Bewilligung bekommen. (Bild Werner Schelbert)

Charly Keiser

Die Piratenpartei der Zentralschweiz ist mit dem Zuger Stadtrat im Clinch. Wie ihrer gestrigen Medienmitteilung zu entnehmen ist, beklagt sie sich darüber, dass sie die städtischen Plakatstände nicht benutzen dürfen, die sich an den Ortseingängen zur Stadt Zug befinden.

«Zum wiederholten Male verweigert der Zuger Stadtrat der Piratenpartei Zentralschweiz das plakatieren auf öffentlichem Grund», schreibt die Partei. Sie möchte gegen das Nachrichtendienstgesetz (NDG) mobil machen, über das am 25.September abgestimmt wird. Jedoch sei das Gesuch vom Stadtrat abgelehnt worden. Mit der Begründung, dass wegen des Stadtbilds nur die Plakate für und gegen die Doppelinitiative zugelassen würden. Dies, obschon an den zehn ausgewiesenen Plakatstellen bei Wahlen jeweils rund ein Dutzend Plakate zu sehen seien, schreibt die Piratenpartei weiter.

«Fadenscheinige Begründung»

«Wir sehen mit dem NDG massive Einschnitte in die persönlichen Rechte der schweizerischen Bevölkerung und die Freiheit in der Schweiz in Gefahr», schreibt der Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz, Stefan Thöni, in der Medienmitteilung. «Wir möchten das Stimmvolk darüber aufklären, was mit diesem NDG für Geheimdienste möglich ist.» Das werde den Piraten nun mit fadenscheiniger Begründung verweigert. «Mittlerweile gewinnen wir den Eindruck, dass der Zuger Stadtrat sich offenbar einen ausgeprägten pawlowschen Reflex antrainiert hat: Sobald wir ein Gesuch stellen, wird dieses abgelehnt», ergänzt Alexander Brehm, Vizepräsident der Piratenpartei Zentralschweiz. «In jedem Fall führen wir gegen diesen Entscheid Beschwerde und schöpfen alle uns zur Verfügung stehenden juristischen Mittel aus. Wir lassen uns nicht die Freiheit beschneiden», fügt Brehm äusserst entschlossen an.

In erster Linie für die Stadtzuger

«Das Ganze hat nichts mit den Piraten zu tun», sagt Stadtpräsident Dolfi Müller. Bei den Verwaltungsrichterwahlen hätten die Piraten nämlich ohne Weiteres ihre Plakate im öffentlichen Raum aufstellen dürfen. Im Grundsatz stellte der Stadtrat jeweils zehn öffentliche Standplätze für städtische Abstimmungen zur Verfügung. «Die Piraten wollten aber aktuell Plakate für eine Bundesabstimmung aufstellen, sagt Müller und betont: «Es bleibt ihnen unbenommen, dies auf privatem Grund zu tun.»

Der Stadtrat habe verschiedentlich entschieden, dass das Angebot der kostenlosen Plakatierung in erster Linie bei kommunalen Abstimmungen und Wahlen, sowie bei den kantonalen und gesamtschweizerischen Gesamterneuerungswahlen zur Verfügung stehen solle, heisst es in der Begründung der Stadt. «Der Stadtrat hält an dieser Praxis fest», heisst es weiter. Das Angebot der dortigen kostenlosen Plakatierung solle insbesondere dem Informationsbedürfnis der Stadtzuger dienen. Und weiter: «Dieses ist in Bezug auf städtische Urnenabstimmungen höher zu gewichten, weshalb es sich rechtfertigt, den öffentlichen Grund ausschliesslich für die Plakatierung zu Gunsten städtischer Abstimmungen zur Verfügung zu stellen.»