Wer sitzt wann in der Badewanne? Wer geht gerne spät ins Bett? Solche Informationen lassen sich aus intelligenten Stromzählern, so genannten Smart Meters, herauslesen. Der Zuger Kantonsrat will die Smart Meters deshalb dem Datenschutz unterstellen.
Die Netzbetreiber sollen die Kundendaten höchstens einmal pro Monat abrufen. Es soll ihnen zudem verboten werden, die Daten weiterzugeben. Einzige Ausnahme ist die Übermittlung an die Energiefirmen, damit diese die Rechnung erstellen können.
Länger als zwei Jahre dürfen die Daten ausserdem nicht auf den Stromzählern gespeichert werden. Der Kantonsrat hat am Donnerstag in erster Lesung das Energiegesetz um entsprechende Abschnitte ergänzt. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung folgt in einigen Wochen.
sda