Der Kanton Zug setzt Massstäbe. Und es hat nichts mit Steuern oder Briefkastenfirmen zu tun. Es geht um die Patientenvollmacht.
Sie wird immer wichtiger: Wer selbst nicht mehr urteilsfähig ist, der kann mit einer Patientenvollmacht jemanden bestimmen, der über alle medizinischen Massnahmen entscheiden soll. Während das im Kanton Zug seit 2009 möglich ist, wird dies schweizweit erst 2013 eingeführt. «Für die Ausübung der Patientenrechte ist die Patientenvollmacht ein sehr mächtiges Instrument», betont Regierungsrat Joachim Eder. Allerdings würden die damit einhergehenden ethischen und psychosozialen Fragestellungen häufig unterschätzt. Eder: «Beispielsweise kann der Lebenspartner mit einer solchen Aufgabe stark belastet oder sogar überfordert werden.» Umso wichtiger seien Anhaltspunkte zur Auswahl und Instruktion der bevollmächtigten Person, damit diese ihre Rolle im Ernstfall im Interesse der urteilsunfähigen Person optimal ausfüllen könne.
Die in Zürich ansässige Stiftung Dialog Ethik entwickelt deshalb eine spezifische Textvorlage und einen Leitfaden als Hilfestellung für die Patienten sowie die Bevollmächtigten. Weil, wie Eder ergänzt, in der Schweiz bisher solche Instrumente zur Patientenvollmacht fehlen. «Das Projekt ist somit ebenso innovativ wie bedeutsam.» Erstmalig würden die rechtlichen, ethischen sowie individuellen Aspekte der Patientenvollmacht ganzheitlich aufgearbeitet und anwendergerecht zugänglich gemacht.
«Das Projekt der Stiftung spielt eine Vorreiterrolle, wie sie der Kanton Zug mit der verbindlichen Regelung der Patientenvollmacht im Gesundheitsgesetz übernommen hat», stellt Eder weiter fest. Das Vorhaben habe also im Kanton eine besondere Aktualität und einen direkten Umsetzungsbezug. Mit den geplanten Einführungsveranstaltungen für die Zuger Bevölkerung werde die Breitenwirkung zudem noch verstärkt. Der Kanton unterstützt das Projekt mit 37 200 Franken.
Freddy Trütsch