Wird der «Tag der Arbeit» in Zürich für einmal wirklich zum Arbeitstag? Zumindest fordert dies der Zürcher KMU- und Gewerbeverband. Nach dem wochenlangen Stillstand der Geschäfte wollen sie den Tag zum Verkauf nutzen.
(gb.) Der KMU- und Gewerbeverband des Kantons Zürich fordert vom Zürcher Regierungsrat eine Arbeitserlaubnis für den kantonalen Feiertag vom 1. Mai. «Coiffeurbetriebe und Gärtnereien werden den Ansturm der Kundinnen und Kunden nach dem Lockdown kaum bewältigen können», heisst es in einer Mitteilung des Verbands. Die Betriebe könnten dann selbst entscheiden, ob sie ihr Geschäft an diesem Tag öffnen möchten oder nicht.
Als Beispiel nennt der Verband den Kanton Thurgau. Dort ist es den Betrieben aufgrund der Lockerungsmassnahmen dieses Jahr erlaubt, am 1. Mai zu arbeiten. Jedoch profitieren nur diejenigen Betriebe von der Ausnahmeregelung, welche bis am 27. Mai geschlossen sein mussten. Industrie, Teile des Gewerbes und die Grossverteiler, wo auch während den letzten Wochen gearbeitet wurde, müssen sich wie üblich an den Feiertag halten.