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Kurz vor der Abstimmung über die Konzerninitiative hatte Glencore versucht, sich gerichtlich gegen die Vorwürfe der Kinderarbeit in einer bolivianischen Mine zu wehren. Nun hat das Unternehmen sein Rechtsbegehren komplett zurückgezogen.
(gr) Im Endspurt des Abstimmungskampfes um die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) Ende des vergangenen Novembers hatte Glencore mit rechtlichen Schritten gegen die Initianten von sich reden gemacht. Namentlich wollte der Baarer Rohstoff- und Bergbaukonzern beim Obergericht des Kantons Zug erwirken, dass der Verein KVI seine Aussagen über die vermeintlichen Zustände in der bolivianischen Glencore-Mine Porco zurückzieht und nicht weiter verbreiten darf. Dieser hatte zuvor via Briefkasten-Flyer über «unmenschliche Bedingungen» in der Mine berichtet, in der «Minderjährige Zink, Blei und Silber abbauen».
In einem ersten Entscheid hatte das Zuger Obergericht entsprechende superprovisorische Massnahmen von Glencore abgewiesen; der Entscheid über die vorsorglichen Massnahmen blieb allerdings hängig. Nun hat der Baarer Konzern sein Rechtsbegehren komplett zurückgezogen. Das sei nicht überraschend, kommentierte der Verein KVI Glencores Rückzug. Die Kinderarbeit und Umweltzerstörung in der besagten Mine seien unter anderem durch die Nichtregierungsorganisation Public Eye hinreichend dokumentiert worden. Deshalb fordere man Glencore auf, «endlich gegen die unmenschlichen Zustände in der Mine vorzugehen», heisst es in einem Communiqué des Vereins.
Glencore seinerseits hatte sich stets gegen die Anschuldigungen vonseiten der Initianten gewehrt. Mit dem Vorwurf der Kinderarbeit seien diese zu weit gegangen, begründete der Konzern die rechtlichen Schritte. «Wir wollten damit erreichen, dass die Initianten die falschen Behauptungen zu Kinderarbeit in Bolivien von ihrer Webseite löschen müssen und nicht weiter verbreiten dürfen», so eine Sprecherin.
Auf die Frage hin, warum man das Begehren nun zurückgezogen habe, heisst es: «Da der Verein nach der Abstimmung angekündigt hatte, sich aufzulösen, hat sich Glencore entschlossen, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen – obwohl der gerichtliche Entscheid über die vorsorglichen Massnahmen noch hängig war.» Weitere Schritte seien aber nicht ausgeschlossen. So prüfe man gerade die Option eines ordentlichen Verfahrens gegen die Verantwortlichen der Abstimmungskampagne.