Bundesstrafgericht
Wegen Insiderhandel: «Sanierer der Nation» verurteilt

Das Bundesstrafgericht verurteilt den ehemaligen Manager und Firmensanierer Hans Ziegler zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Das Urteil liegt weit unter dem Antrag der Anklage.

Roman Schenkel, Bellinzona
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Der ehemalige Manager und Firmensanierer Hans Ziegler (r.) trifft mit seinem Anwalt zum Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona ein.

Der ehemalige Manager und Firmensanierer Hans Ziegler (r.) trifft mit seinem Anwalt zum Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona ein.

Keystone

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Dienstag das Urteil gegen den ehemaligen Profi-Verwaltungsrat und «Sanierer der Nation» verkündet. Es verurteilte Hans Ziegler zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre gefordert.

Der Ex-Manager Ziegler wurde des qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und des Insiderhandels für schuldig erklärt.

Hohe Börsengewinne erzielt

Der bald 69-jährige Ziegler sass in diversen Schweizer Unternehmen im Verwaltungsrat. Oft kam er zum Zug, wenn Firmen in Schwierigkeiten waren. So erwarb er sich den Übernamen «Sanierer der Nation». Dabei hat er allerdings vertrauliche Informationen für private Aktiendeals genutzt und so hohe Börsengewinne erzielt.

Zudem hat er zwischen Dezember 2013 und November 2016 insgesamt 14-mal interne Unterlagen des OC-Oerlikon-Konzerns an einen Mitangeklagten weitergegeben. Ziegler war während dieser Zeit Mitglied des Verwaltungsrates der OC Oerlikon.

Vertrauliche Informationen an Partner weitergegeben

Auch Unterlagen des Stahlkochers Schmolz + Bickenbach (heute Swiss Steel) sollen in der besagten Zeit durch Ziegler an den Mitangeklagten gelangt sein. In diesem Fall sass Ziegler ebenfalls im Verwaltungsrat und hatte Zugang zu vertraulichen Unterlagen.

Diese Informationen streute der Mitangeklagte innerhalb der Beratungsfirma, in der er gearbeitet hatte. Davon profitierte die Firma. Ziegler wiederum erhielt von der Firma ein Beratungshonorar.

Unter dem Strich wirtschaftete Hans Ziegler mit vertraulichen Informationen knapp 2 Millionen Franken in die eigene Tasche. Einen Teil davon hat die Finanzmarktaufsicht Finma bereits eingezogen. Sie forderte 1,4 Millionen Franken ein. Das Bundesverwaltungsgericht reduzierte den Betrag nun allerdings auf noch 1,28 Millionen Franken.